- Rechtskonforme E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD
- Kunden und Artikel per Klick hinzufügen
- Automatische Ergänzung von Pflichtangaben
- Versand direkt aus der Anwendung heraus
- Zertifizierte Software für E-Rechnungen nach EU-Norm EN 16931
Empfohlen von Plattformen, denen Unternehmer vertrauen
Vorschau: So erstellst du E-Rechnungen
Klick dich durch unsere Produkttour und erhalte sofort einen Eindruck von den wichtigsten Funktionen.
Davon profitierst du in deinem Büroalltag
Mit WISO MeinBüro erstellst und versendest du rechtskonforme E-Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD. Kunden und Artikel fügst du per Klick hinzu, Pflichtangaben wie die fortlaufende Rechnungsnummer ergänzt die Software automatisch. Eingehende E-Rechnungen importierst du einfach per Drag & Drop, und mit der integrierten Konformitätsprüfung überprüfst du diese bequem auf Gültigkeit.
Neben E-Rechnungen kannst du auch Angebote, Aufträge und Lieferscheine erstellen. Alle Dokumente werden automatisch digital gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Übrigens: Dank angebundenem Online-Banking behältst du Zahlungseingänge und offene Posten jederzeit im Blick, und das automatische Mahnwesen erinnert Kunden zuverlässig an überfällige Zahlungen.
Von der Auftragsabwicklung bis zur Übergabe an den Steuerberater: WISO MeinBüro begleitet dich durch den gesamten Prozess. Deine Unterlagen übermittelst du digital ans DATEV-Rechenzentrum oder exportierst sie im DATEV-Format. Alternativ erhält dein Steuerberater direkten Zugriff auf deine Buchhaltung und ruft benötigte Daten einfach selbst ab – ohne unzählige E-Mails oder schwere Pendelordner.
Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell selbst erstellen. Diese kannst du für WISO Steuer exportieren oder per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.
Deine Vorteile auf einen Blick
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Rechtskonforme E-Rechnungen:
Automatische Ergänzung von Pflichtangaben & Konformitätsprüfung für eingehende E-Rechnungen. -
Zeitersparnis:
E-Rechnungen lassen sich in wenigen Klicks erstellen und direkt aus der Software versenden. -
Zugriff von überall:
Greife online auf E-Rechnungen und Zahlungen zu – ideal für flexibles und mobiles Arbeiten. -
Aktuelle Zahlungsübersicht:
Behalte offene, bezahlte und überfällige E-Rechnungen jederzeit im Blick. -
Automatisierte Abläufe:
Vorkontierung, Mahnwesen und Zahlungserinnerungen übernimmt die Software für dich.
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Fehlerhafte E-Rechnungen:
Falsch ausgestellte E-Rechnungen können Ärger mit dem Finanzamt verursachen. -
Zeitfresser:
Manuelles Schreiben und Verschicken von E-Rechnungen kostet viel Zeit und Nerven. -
Ortsgebundener Zugriff:
Ohne Online-Zugang kannst du nur im Büro auf deine E-Rechnungen zugreifen. -
Keine aktuellen Daten:
Es fehlt ein schneller Überblick über offene Forderungen und Zahlungseingänge. -
Aufwändige Handarbeit:
Offene Rechnungen, Zahlungen und Mahnungen musst du mühsam selbst im Blick behalten und verwalten.
Weitere beliebte Funktionen
Im Kundenportal können deine Kunden online Angebote annehmen und bequem Rechnungen bezahlen. Dazu stehen Zahlungsarten wie PayPal, Google Pay/Apple Pay, Lastschrift oder Kreditkarte zur Verfügung.
Bei Zahlungsverzug erinnert WISO MeinBüro deine Kunden auf Wunsch automatisch an offene Forderungen.
Für deine jährliche Steuererklärung kannst du mit nur wenigen Klicks eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Diese kannst du anschließend für WISO Steuer exportieren.
Deine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ist mit wenigen Klicks erstellt. Diese kannst du exportieren oder per ELSTER an das Finanzamt senden.
Notiere offene Aufgaben übersichtlich in WISO MeinBüro. Die Software erinnert dich automatisch an bevorstehende Fälligkeiten, damit nichts untergeht.
Mit der App (iOS & Android) bleibst du auch unterwegs informiert, erstellst und versendest ganz einfach Rechnungen oder rufst fix die Kontaktdaten deiner Kunden ab.
Das sagen unsere Kunden über WISO MeinBüro
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Häufig gestelle Fragen
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist der seit dem 1. Januar 2025 geltende Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen stellen E-Rechnungen die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar – und zwar gemäß EU-Norm EN 16931 in einem XML-basierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung. E-Rechnungen ermöglichen damit die automatisierte Verarbeitung durch den Empfänger.
Die Pflicht zu E-Rechnungen geht aus dem Wachstumschancengesetz hervor, das am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Ziel ist, Rechnungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten.
Was bedeuten XML, XRechnung und ZUGFeRD?
XML ist ein textbasiertes Datenformat, das Informationen in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form darstellt. Dadurch ermöglicht es die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen.
XRechnung und ZUGFeRD sind Formate für E-Rechnungen, die auf XML basieren. Der Unterschied zwischen den beiden Formaten ist einfach: Während XRechnung eine ausschließlich maschinenlesbare XML-Datei liefert, enthält ZUGFeRD zusätzlich eine für Menschen gut lesbare PDF-Ansicht, die von vielen Unternehmern bevorzugt wird.
Wer muss E-Rechnungen erstellen?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die inländische B2B-Umsätze erzielen, E-Rechnungen erstellen, versenden, verarbeiten und elektronisch unveränderbar archivieren können. B2B steht dabei für Business-to-Business, also für Geschäfte zwischen Unternehmern. Eine Ausnahme gibt es für Kleinunternehmer: Sie sind nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet, müssen diese jedoch annehmen und elektronisch unveränderbar archivieren können.
Für Umsätze aus Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern gilt die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020. Umsätze aus Geschäften mit Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Kann ich eine PDF-Rechnung in eine XML-Datei umwandeln?
Nein, eine PDF-Rechnung sollte nicht in eine XML-Datei umgewandelt werden. Nicht jede XML-Datei ist automatisch auch eine rechtskonforme E-Rechnung. E-Rechnungen müssen einem speziellen Datenschema folgen, um maschinell lesbar zu sein und die gesetzlichen Anforderungen einer E-Rechnung zu erfüllen. Eine XML-Datei, die aus einer PDF konvertiert wurde, hat jedoch ein anderes Datenformat und erfüllt diese Standards daher nicht.
Bei der Umwandlung einer PDF in eine XML werden die Daten auf der PDF zudem mittels automatischer OCR-Texterkennung ausgelesen, um sie in maschinenlesbare Formate zu überführen. Wenn die OCR jedoch nicht korrekt arbeitet, können die ausgelesenen Daten in der erzeugten XML fehlerhaft oder unvollständig sein. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass eine herkömmliche PDF-Rechnung nicht alle Informationen enthält, die für eine rechtskonforme E-Rechnung erforderlich sind.
Um sicherzustellen, dass E-Rechnungen den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entsprechen und automatisch von entsprechender Rechnungssoftware verarbeitet werden können, sollten sie daher direkt in einem passenden XML-Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden.
Darf ich E-Rechnungen mit Word oder Excel erstellen?
Nein. Zum einen ist es nicht möglich, E-Rechnungen mit gängigen Office-Programmen wie Word oder Excel zu erstellen, zu versenden, zu empfangen und zu archivieren, zum anderen sollten diese Programme niemals zur Erstellung von Rechnungen herangezogen werden, da sie nicht GoBD-konform sind.
Die GoBD regeln, wie deutsche Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten elektronisch führen und archivieren müssen. Demnach müssen erstellte Rechnungen beispielsweise unveränderbar sein. Mit Word und Excel können Rechnungen im Nachhinein jedoch sehr einfach verändert werden, ohne das dies nachvollziehbar ist. Die GoBD können mit Word und Excel entsprechend nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der GoBD kann zu empfindlichen Strafen führen.
Es empfiehlt sich daher unbedingt die Nutzung einer speziellen Software zur Rechnungserstellung und Archivierung.
Welche Pflichtangaben gehören auf eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung enthält dieselben Pflichtangaben wie eine herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnung. Nach § 14 UStG Abs. 4 sind das die folgenden Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
- Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“
Eine Menge Pflichtangaben also, aber keine Sorge: WISO MeinBüro ergänzt alle Pflichtangaben auf deinen Rechnungen automatisch. So bist du stets auf der rechtssicheren Seite!
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
E-Rechnungen müssen genauso lange aufbewahrt werden wie herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt acht Jahre (§ 147 AO). Ob es sich dabei um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt, spielt keine Rolle.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.
Unternehmen sind verpflichtet, die Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungspflicht lesbar und zugänglich zu halten – mit WISO MeinBüro kein Problem!
Kann ich E-Rechnungen ausdrucken?
Nein, E-Rechnungen sollten nicht ausgedruckt werden. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt vor, dass rechtskonforme E-Rechnungen elektronisch übermittelt und ausgelesen werden müssen. Der Ausdruck einer Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht und entspricht somit nicht den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 für rechtskonforme E-Rechnungen.
Dieser Preis gilt pro Monat bei Abschluss eines Jahresabos. Das Abo wird jährlich im Voraus abgerechnet und kann jederzeit zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Alle Preise sind netto zzgl. USt. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
Aktionszeitraum: 19.05.2026 bis einschließlich 28.05.2026. Das Angebot kann telefonisch unter 02735 6474-103, per E-Mail an info@meinbuero.de oder im Shop durch Eingabe des Rabattcodes in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Das Angebot gilt für Neukunden, die WISO MeinBüro noch nicht kostenpflichtig nutzen oder genutzt haben. Das Angebot ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Beim Kauf einer gültigen Lizenz von WISO MeinBüro im Jahres-Abo erhältst du für das erste Jahr mit dem Rabattcode MAI-26 einen Nachlass von 40 % auf WISO MeinBüro in den Paketen XS und S sowie einen Nachlass von 70 % auf WISO MeinBüro in den Paketen M und L. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der reguläre Jahres-Abo-Preis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für 365 Tage im Voraus. Abos können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode (abrufbar im Kundencenter unter „Mein Kundenkonto“ im Abschnitt „Meine Produkte und Verträge“) gekündigt werden, ansonsten verlängern sie sich automatisch um jeweils eine weitere Nutzungsperiode.
