- Kunden und Artikel per Klick der Rechnung hinzufügen
- Sämtliche Pflichtangaben werden automatisch ergänzt
- Versand direkt aus der Anwendung heraus
- Zahlungsstatus übersichtlich verfolgen
- Inkl. E-Rechnungen in den Formaten XRechnung & ZUGFeRD
Empfohlen von Plattformen, denen Unternehmer vertrauen
Rechnung schreiben mit WISO MeinBüro
Klick dich durch unsere interaktive Demo und erhalte sofort einen Eindruck von den wichtigsten Funktionen.
Davon profitierst du in deinem Büroalltag
Mit WISO MeinBüro bildest du deine gesamte Auftragsabwicklung ab. Erstelle und versende Angebote, (E-) Rechnungen, Aufträge und Lieferscheine, und das mit nur wenigen Klicks! So sparst du wertvolle Zeit und vermeidest teure Fehler. Alle erstellten und empfangenen Dokumente archivierst du sicher digital und kommst so spielend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach!
Sämtliche Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer oder Steuernummer werden automatisch ergänzt. Darüber hinaus unterstützt WISO MeinBüro dich bei der Einhaltung der GoBD, welche für Selbstständige und Unternehmen verpflichtend sind.
Zur Vorkontierung von ein- und ausgehenden Zahlungen stehen die DATEV Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 zur Verfügung. Bei angebundenem Online-Banking werden eingehende Zahlungen automatisch mit offenen Rechnungen abgeglichen und zugeordnet. Per Steuerberaterzugang oder über die DATEV-Schnittstelle stellst du deinem Steuerberater anschließend sämtliche steuerrelevanten Daten zur Verfügung.
Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell erstellen und anschließend exportieren. Alternativ kannst du diese direkt per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.
Deine Vorteile auf einen Blick
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Rechtskonforme Rechnungen:
Pflichtangaben wie Rechnungsnummern ergänzt die Software automatisch – perfekt für dein Finanzamt. -
Zeitersparnis:
Rechnungen lassen sich in wenigen Klicks erstellen und direkt aus der Software versenden. -
Zugriff von überall:
Greife online auf Rechnungen und Zahlungen zu – ideal für flexibles und mobiles Arbeiten. -
Aktuelle Zahlungsübersicht:
Behalte offene, bezahlte und überfällige Rechnungen jederzeit im Blick. -
Automatisierte Abläufe:
Vorkontierung, Mahnwesen und Zahlungserinnerungen übernimmt die Software für dich.
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Fehlerhafte Rechnungen:
Fehlende Pflichtangaben auf Rechnungen können Ärger mit dem Finanzamt verursachen. -
Zeitfresser:
Manuelles Schreiben und Verschicken von Rechnungen kostet viel Zeit und Nerven. -
Ortsgebundener Zugriff:
Ohne Online-Zugang kannst du nur vom Büro auf deine Rechnungen zugreifen. -
Keine aktuellen Daten:
Es fehlt ein schneller Überblick über offene Forderungen und Zahlungseingänge. -
Aufwändige Handarbeit:
Offene Rechnungen, Zahlungen und Mahnungen musst du mühsam selbst im Blick behalten und verwalten.
Weitere beliebte Funktionen
Neben Rechnungen kannst du auch Angebote, Aufträge und Lieferscheine erstellen. Bei Zahlungsverzug stehen automatisierte Zahlungserinnerungen und Mahnungen bereit.
Im Kundenportal können deine Kunden online Angebote annehmen und bequem Rechnungen bezahlen. Dazu stehen Zahlungsarten wie PayPal, Google Pay/Apple Pay, Lastschrift oder Kreditkarte zur Verfügung.
Für deine jährliche Steuererklärung kannst du mit nur wenigen Klicks eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Diese kannst du anschließend für WISO Steuer exportieren.
Deine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ist mit wenigen Klicks erstellt. Diese kannst du exportieren oder per ELSTER an das Finanzamt senden.
Notiere offene Aufgaben übersichtlich in WISO MeinBüro. Die Software erinnert dich automatisch an bevorstehende Fälligkeiten, damit nichts untergeht.
Mit der App (iOS & Android) bleibst du auch unterwegs informiert, erstellst und versendest ganz einfach Rechnungen oder rufst fix die Kontaktdaten deiner Kunden ab.
Das sagen unsere Kunden über WISO MeinBüro
Preise für WISO MeinBüro
Einfach ein kostenloses Konto anlegen und WISO MeinBüro online testen!
- 14 Tage kostenlos testen
- Testphase endet automatisch
- Keine Zahlungsdaten erforderlich
Häufig gestelle Fragen
Wer darf Rechnungen schreiben?
Jeder, der im Rahmen seiner selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit Leistungen erbringt oder Waren verkauft, darf Rechnungen schreiben. Dazu zählen Gewerbetreibende, Freiberufler, Kleinunternehmer und andere Selbstständige.
Welche Pflichtangaben gehören auf eine Rechnung?
Eine Rechnung muss nach § 14 UStG Abs. 4 die folgenden Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
- Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“
Eine Menge Pflichtangaben also, aber keine Sorge: WISO MeinBüro ergänzt alle Pflichtangaben auf deinen Rechnungen automatisch. So bist du stets auf der rechtssicheren Seite!
Deckt WISO MeinBüro auch E-Rechnungen ab?
Ja, mit WISO MeinBüro kannst du neben klassischen Rechnungen auch E-Rechnungen erstellen, versenden, verarbeiten und archivieren. WISO MeinBüro unterstützt die gängigen XML-Formate XRechnung und ZUGFeRD.
Darf ich Rechnungen mit Word und Excel schreiben?
Nein. Gängige Office-Programme wie Microsoft Word oder Excel sollten niemals zur Erstellung von Rechnungen herangezogen werden, da sie nicht GoBD-konform sind.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln, wie deutsche Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten elektronisch führen und archivieren müssen. Demnach müssen erstellte Rechnungen beispielsweise unveränderbar sein. Mit Word und Excel können Rechnungen im Nachhinein jedoch sehr einfach verändert werden, ohne das dies nachvollziehbar ist. Die GoBD können mit Word und Excel entsprechend nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der GoBD kann zu empfindlichen Strafen führen.
Es empfiehlt sich daher unbedingt die Nutzung einer speziellen Software zur Rechnungserstellung und -aufbewahrung, wie WISO MeinBüro.
Wie lange muss ich eine Rechnung aufbewahren?
Unternehmen müssen Rechnungen acht Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Ob es sich dabei um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt, spielt keine Rolle. Die Aufbewahrungspflicht gilt sowohl für Papierrechnungen als auch für digitale Rechnungen.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.
Unternehmen sind verpflichtet, die Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungspflicht lesbar und zugänglich zu halten – mit WISO MeinBüro kein Problem!
Muss ich als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben?
Ja, auch Kleinunternehmer müssen unter bestimmten Umständen Rechnungen schreiben. Nach § 14 UStG sind Unternehmer, auch Kleinunternehmer, zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. Bei Leistungen an Privatpersonen müssen Rechnungen nur dann ausgestellt werden, wenn der Kunde diese explizit verlangt.
Kleinunternehmer sind jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Daher sollte sich der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung wiederfinden. WISO MeinBüro ergänzt diesen automatisch, sofern die Kleinunternehmerregelung für dich zutrifft.
Muss ich als Freiberufler Rechnungen schreiben?
Ja, auch Freiberufler müssen unter bestimmten Umständen Rechnungen schreiben. Nach § 14 UStG sind Unternehmer, auch Kleinunternehmer, zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. Bei Leistungen an Privatpersonen müssen Rechnungen nur dann ausgestellt werden, wenn der Kunde diese explizit verlangt.
Sofern Freiberufler der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) unterliegen, sind sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Daher sollte sich der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung wiederfinden. WISO MeinBüro ergänzt diesen automatisch, sofern die Kleinunternehmerregelung für dich zutrifft.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht kleinen Unternehmen und Selbstständigen Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu stellen. Dies erleichtert die Buchführung, allerdings können Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen, was insbesondere bei hohen Investitionen nachteilig sein kann.
Die Kleinunternehmerregelung können Unternehmer in Anspruch nehmen, wenn ihr Nettoumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird.
Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung erfolgt entweder bei der Gründung über den sog. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, oder durch ein formloses Schreiben an das Finanzamt frühestens fünf Kalenderjahre nach der Gründung.
Dieser Preis gilt pro Monat bei Abschluss eines Jahresabos. Das Abo wird jährlich im Voraus abgerechnet und kann jederzeit zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Alle Preise sind netto zzgl. USt. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
Aktionszeitraum: 19.05.2026 bis einschließlich 28.05.2026. Das Angebot kann telefonisch unter 02735 6474-103, per E-Mail an info@meinbuero.de oder im Shop durch Eingabe des Rabattcodes in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Das Angebot gilt für Neukunden, die WISO MeinBüro noch nicht kostenpflichtig nutzen oder genutzt haben. Das Angebot ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Beim Kauf einer gültigen Lizenz von WISO MeinBüro im Jahres-Abo erhältst du für das erste Jahr mit dem Rabattcode MAI-26 einen Nachlass von 40 % auf WISO MeinBüro in den Paketen XS und S sowie einen Nachlass von 70 % auf WISO MeinBüro in den Paketen M und L. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der reguläre Jahres-Abo-Preis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für 365 Tage im Voraus. Abos können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode (abrufbar im Kundencenter unter „Mein Kundenkonto“ im Abschnitt „Meine Produkte und Verträge“) gekündigt werden, ansonsten verlängern sie sich automatisch um jeweils eine weitere Nutzungsperiode.
