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Eine junge Frau lehnt an einem Elektro-Auto welches am Aufladen ist.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: Jetzt bis 2035 verlängert!

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird verlängert – und das ist eine gute Nachricht auch für alle Selbstständigen, Unternehmer und Freiberufler, die über den Umstieg auf Elektromobilität nachdenken. Mit der geplanten Gesetzesänderung möchte die Bundesregierung ein klares Signal setzen: Wer sich für ein reines Elektroauto entscheidet, wird weiterhin steuerlich entlastet – und zwar bis weit in die 2030er-Jahre hinein.

Steuerfrei unterwegs bis 2035

Bislang galt die Kfz-Steuerbefreiung nur für Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen wurden. Der neue Gesetzentwurf sieht nun eine deutliche Verlängerung bis einschließlich 2035 vor. Konkret bedeutet das: Wenn du dir ein reines Elektrofahrzeug anschaffst, das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen wird, bist du bis zu zehn Jahre der Kfz-Steuer befreit – maximal jedoch bis zum 31.12.2035.

Damit bleibt die Anschaffung eines Elektroautos nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv. Ein Unternehmer, der Anfang 2026 ein E-Fahrzeug anmeldet, spart demnach bis Ende 2035 die vollen zehn Jahre Kfz-Steuer – das kann je nach Fahrzeugklasse mehrere Hundert Euro pro Jahr ausmachen. Erstzulassungen ab Januar 2027 sind folglich noch 9 Jahre steuerbefreit – bis ebenfalls Ende 2035.

So lange gilt die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Die Befreiung gilt jeweils ab dem Tag der Erstzulassung und läuft maximal zehn Jahre. Danach fällt – wie bei Verbrennern – die reguläre Kfz-Steuer an. Wichtig ist: Nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind von der Verlängerung betroffen. Plug-in-Hybride, also Mischformen mit Verbrennungs- und Elektromotor, profitieren nicht von dieser Regelung.

Ob du das Fahrzeug privat oder gewerblich nutzt, spielt grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend ist, dass es sich um eine Erstzulassung innerhalb des Förderzeitraums handelt. Damit kannst du auch als Kleinunternehmer oder Solo-Selbstständiger von der Steuerbefreiung profitieren – egal, ob du das E-Auto als Dienstwagen oder als privates Fahrzeug nutzt.

Warum die Bundesregierung die Steuerbefreiung verlängert

Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist Teil der nationalen Strategie zur Förderung klimaschonender Mobilität. Ziel ist es, mehr Menschen und Unternehmen zum Umstieg auf E-Fahrzeuge zu bewegen und die Nachfrage langfristig zu stabilisieren.

Für Selbstständige bedeutet das: Wer frühzeitig auf Elektromobilität setzt, profitiert doppelt. Neben der Steuerersparnis zeigen viele Kommunen und Auftraggeber zunehmend Interesse an nachhaltig arbeitenden Partnern. Ein elektrischer Firmenwagen kann also auch dein grünes Image stärken – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil.

Lohnt sich der Umstieg für dein Unternehmen?

Wenn du ohnehin planst, dein Fahrzeug in den kommenden Jahren zu ersetzen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit einem E-Auto zu beschäftigen. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge reduziert die laufenden Kosten spürbar. Gleichzeitig kannst du von weiteren Förderungen profitieren – etwa durch staatliche Zuschüsse beim Kauf oder durch steuerliche Vorteile bei der privaten Nutzung eines betrieblichen E-Autos.

Zudem rechnen sich Elektrofahrzeuge oft auch im Alltag: geringere Wartungskosten, niedrigere Energiekosten im Vergleich zu Benzin oder Diesel und attraktive Leasingangebote machen sie zunehmend wirtschaftlich.

Jetzt informieren und langfristig profitieren

Die geplante Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 schafft Planungssicherheit für Kleinunternehmer und Selbstständige. Wer rechtzeitig umsteigt, sichert sich zehn Jahre Steuerfreiheit und profitiert von niedrigeren Betriebskosten – ohne auf Komfort oder Leistung zu verzichten.

Wenn du also über ein neues Fahrzeug nachdenkst, lohnt es sich, die Entscheidung bald zu treffen. Denn je früher du dein Elektroauto anmeldest, desto länger kannst du steuerfrei fahren – und tust gleichzeitig etwas für Umwelt und Unternehmensimage.

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