Alle Geschäftsvorgänge müssen vollständig und richtig erfasst werden
Wie schon gesagt: Jeder Geschäftsvorgang muss erfasst werden, nur für eine Bargeldkasse gelten Ausnahmen. Zur Vollständigkeit gehört außerdem, dass alle relevanten Dokumente zu den einzelnen Geschäftsvorgängen archiviert werden. Das können zum Beispiel geschäftliche E-Mails, Auftragsbestätigungen oder Lieferscheine sein. Weitere Beispiele sind Kassenaufzeichnungen oder Kassenbücher, Bewirtungsbelege mit vollständigen Angaben oder Unterlagen zu den Nebenkosten der Gewerbeimmobilie. Außerdem müssen gesonderte Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten beachtet werden, zum Beispiel in Bezug auf elektronische Kassensysteme oder bei Fahrtenbüchern zu Geschäftswagen.
Alle Vorgänge müssen zeitgerecht erfasst werden
Für die Buchung und Aufzeichnung unbarer Vorgänge lassen die GoBD eine Frist von zehn Tagen. Kassenvorgänge in bar müssen täglich festgehalten werden. Außerdem müssen sämtliche Geschäftsvorgänge so erfasst sein, dass sowohl ihr Datum als auch der Zeitpunkt der Erfassung in der Buchhaltung feststellbar sind.
Die Buchführung muss unveränderbar sein
Dieser Punkt ist der Grund dafür, dass eine Buchführung mit Tools wie Word oder Excel oder aus einem Ordner nur aus PDF-Unterlagen vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Schließlich lassen sich solche Dokumente im Nachhinein leicht ändern, ohne dass es Spuren hinterlässt. Und genau das muss bei einer GoBD-konformen Buchführung ausgeschlossen sein. Deshalb enthalten seriöse Buchführungsprogramme wie WISO MeinBüro eine Journal-Funktion, die jede Änderung der Daten, Zahlen und Dokumente protokolliert. Das Logfile können die Anwender nicht verändern. Damit ist die Software revisionssicher und entspricht den Anforderungen.
Die geschäftlichen Unterlagen haben geordnet vorzuliegen
Früher wurden Belege und Aufzeichnungen von manchen Selbstständigen einfach in einem Schuhkarton gesammelt. Das war schon damals keine geordnete Buchführung. Entsprechend gilt auch heute, dass Buchungen und Belege geordnet sein müssen.
Vorgänge sollten sich sowohl in zeitlicher Abfolge als auch über sinnvolle Buchführungskonten identifizieren lassen. Ein Prüfer muss jederzeit den gesamten Vorgang in beide Richtungen nachvollziehen können: vom Verkauf bis zur Buchung oder umgekehrt.
Zwei wichtige Aspekte der Geordnetheit sind die Unverlierbarkeit und Auffindbarkeit. Einfach ausgedrückt: Es darf nicht dazu kommen, dass ein bestimmter Beleg in der großen Masse an digitalen Unterlagen komplett untergeht und nicht mehr auffindbar ist.
Wer alle Unterlagen in einem großen Ordner ablegt, ohne weitere sachliche oder zeitliche Gliederung, hat damit keine GoBD-konforme Buchführung und kann dem Prüfer bei der digitalen Steuerprüfung die angeforderten Daten nicht in der gewünschten Auswahl zukommen lassen. Mehr noch: Seit einiger Zeit hat die Finanzverwaltung von vornherein das Recht, Buchführungsdaten, die nicht nach Maßgabe ihrer digitalen Schnittstellen überliefert werden, als nicht beweiskräftig einzustufen.
Mit WISO MeinBüro auf der sicheren Seite – auch bei der GoBD
Mit WISO MeinBüro als Buchhaltungssoftware bist du auch in Bezug auf die GoBD-Umsetzung optimal aufgestellt. Das Programm ist revisionssicher und darauf ausgelegt, die Einhaltung der Grundsätze einfach zu machen. Dabei sind die MeinBüro-Produkte bedienfreundlich, praxistauglich und werden im Handumdrehen zum täglichen Helfer im Geschäftsalltag. Auch im Umgang mit dem Finanzamt macht WISO MeinBüro dir das Leben einfacher. Selbst Betriebsprüfungen verlieren so ihren Schrecken.