Umsatzsteuerfreie Kleinunternehmer: Das hat sich 2025 geändert: Selbstständige, die die Kleinunternehmer-Regelung nutzen, stellen ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung. Die Regelungen zum Kleinunternehmerstatus wurden mit Jahresbeginn 2025 in einigen wichtigen Punkten geändert.
Neues Jahr, neue Regelungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer
Selbstständige mit begrenztem Jahresumsatz müssen ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen: Sie dürfen Rechnungen ohne Umsatzsteueranteil ausstellen. Im Gegenzug erhalten sie die Vorsteuer nicht vom Finanzamt ersetzt, das heißt die Umsatzsteuerbeträge, die sie an ihre eigenen Dienstleister und Lieferanten bezahlen. Diese Befreiung von der Umsatzsteuer ist der im Umsatzsteuergesetz definierte Kleinunternehmerstatus.
Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025 wurden die gesetzlichen Vorgaben für Kleinunternehmer in mehreren wichtigen Punkten geändert.
- Die Umsatzsteuergrenzen für Kleinunternehmer wurden erhöht und sind nun anders definiert.
- Innerhalb der EU gelten grenzüberschreitende Kleinunternehmer-Bestimmungen.
- Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
- Außerdem wurde eine besondere Steuernummer für sie eingeführt.
Nutzen Sie die Kleinunternehmer-Option bereits, planen Sie eine Gründung als Kleinunternehmer oder könnte Ihr Umsatz absehbar unter die Kleinunternehmergrenze fallen? Dann sollten Sie die neuen Bestimmungen kennen. Dieser Beitrag fasst sie zusammen.
Die bis einschließlich 2024 geltende Rechtslage sowie die Vor- und Nachteile der Umsatzsteuerfreiheit fasst der Beitrag „Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?“ zusammen.