Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden ist.
Hintergrund: Gewerbebetriebe gelten grundsätzlich als Kaufleute. Sie müssen die komplizierten kaufmännischen Vorschriften des Handelsgesetzbuches beachten. Es sei denn, dass ihr Unternehmen „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“.
Diese Einschränkung findet sich in § 1 Abs. 2 HGB :
Screenshot aus dem Handelsgestzbuch: § 1
Das bringt eine Menge Erleichterungen. Kleingewerbe …
- werden nicht ins Handelsregister eingetragen,
- können sich die doppelte kaufmännische Buchführung sparen,
- brauchen keine Bilanzen zu erstellen und
- müssen auch keine kaufmännischen Branchengepflogenheiten und Spezialvorschriften beachten.
Wichtig: Kleingewerbetreibende sind zwar keine Kaufleute – als Unternehmer gelten sie aber sehr wohl! In Ausübung deiner gewerblichen Tätigkeit kannst du dich also zum Beispiel nicht auf den Verbraucherschutz berufen. Anspruch auf das 14-tägige Rückgaberecht im Versandhandel hast du nur in deiner Freizeit als Verbraucher.
Kleingewerbe-Pflichten
Die Vorschriften für Kleingewerbetreibende finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Gewerbeordnung, der Abgabenordnung und anderen Steuer- und Sozialgesetzen. Auch wenn du dir die kaufmännischen Feinheiten sparen kannst, kommt bei der Gründung eines Kleingewerbes einiges auf dich zu:
- Anmelden beim Gewerbeamt (= Gewerbeschein),
- Anmelden deiner Tätigkeit beim Finanzamt (Ausfüllen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“),
- Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen (sofern du kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist),
- Abgabe jährlicher Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen,
- Mitgliedschaft in der lokalen Industrie- und Handelskammer,
- Beantragen einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit (falls du Mitarbeiter beschäftigen wirst) und die
- Anmeldung der Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse.
Hinzu kommt die Gewerbesteuer: Wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet, zahlen auch kleine Gewerbebetriebe Gewerbesteuer. Die rechnet das Finanzamt zwar auf die Einkommensteuer an. Um eine zusätzliche finanzielle Belastung handelt es sich meistens trotzdem.
Und was ist, wenn ich ein Kleingewerbe gründe und mein Unternehmen später wächst? Wie lange gelte ich denn als Kleingewerbetreibender?
Kleingewerbe-Kriterien
Die gute Nachricht: Nur wenn du eine Handels- oder Kapitalgesellschaft gründest, musst du dich von vornherein ins Handelsregister eintragen lassen. Dann giltst du auch automatisch als Kaufmann und musst die HGB-Vorschriften beachten.
In allen anderen Fällen kannst du als Einzelunternehmer erst einmal davon ausgehen, dass du bis auf Weiteres ein Kleingewerbe führst. Das gilt auch dann, wenn du dich mit einem Geschäftspartner zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließt.
Die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung entsteht laut § 141 Abgabenordnung frühestens ab
- einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder
- einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 Euro.
Abgesehen davon wird die Kaufmannseigenschaft in der Gesamtschau anhand verschiedener Kriterien geprüft. Dazu zählen:
- Mitarbeiterzahl,
- Betriebsvermögen,
- eingesetztes Fremdkapital oder auch
- Anzahl der Geschäftsbeziehungen und Geschäftsvorfälle.
Verallgemeinerbare Zahlen oder Grenzwerte für die verschiedenen Aspekte gibt es nicht. Rückwirkende böse Überraschungen musst du zum Glück aber nicht befürchten:
Du hast Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten? Dann du wirst vom Finanzamt ausdrücklich aufgefordert, in Zukunft die kaufmännischen Vorschriften zu erfüllen. Die Umstellung gilt aber erst mit Beginn des Jahres, das auf die Aufforderung folgt!
Doch bevor das passiert, hast du aus steuerlichen und haftungsrechtlichen Gründen wahrscheinlich längst eine „richtige“ Firma gegründet. All das besprichst du am besten mit einem Steuerberater.