Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen und was sind eigentlich Sondervorauszahlungen?
Die Dauerfristverlängerung müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragen. Sie brauchen für diesen Antrag keine Begründung, und in aller Regel hat das Finanzamt auch nichts dagegen. Keine Ablehnung gilt dabei automatisch als Genehmigung.
Das Finanzamt wäre nicht das Finanzamt, wenn es nicht auch hier eine klare Frist gäbe. Als Monatszahler müssen Sie Ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung spätestens bis zum 10. Februar stellen, damit die Fristverlängerung im laufenden Kalenderjahr gilt. Wer seine Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise einreicht, kann sich für diesen Antrag bis zum 10. April Zeit lassen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die jeden Monat “voranmelden”, haben leider einen weiteren Nachteil: Sie müssen, wenn sie die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, zum Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt 1/11 der Vorjahres-Zahllast und soll dem Staat seinen Zinsvorteil bewahren. Wenn Sie gerade frisch gegründet haben, wird der künftigen Umsatz als Berechnungsgrundlage der Sondervorauszahlung geschätzt.
Sie gewinnen also etwas Zeit für die genaue Abrechnung Ihrer Steuereinnahmen, Ihr Geld muss aber trotzdem zeitig beim Fiskus ankommen. Im Dezember dürfen Sie die Sondervorauszahlung wieder als Umsatzsteuer-Erstattung zurechnen, sodass im Grunde nur Geld in und her geschoben wird. Aber für viele Unternehmen kann selbst das durchaus sinnvoll sein.
So stellen Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung beantragen Sie auf elektronischem Weg über ELSTER. Besonders einfach geht es mit WISO MeinBüro. Im Bereich “Finanzen” finden Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung Ihrer Sondervorauszahlung. Das Formular ist mit der Software gekoppelt, sodass Ihre Daten automatisch eingetragen werden und der Antrag schnell erledigt ist – Sie können ihn über die ELSTER-Schnittstelle mit Ihrer elektronischen Signatur versehen und direkt aus MeinBüro ans Finanzamt übermitteln.
Aber wahrscheinlich ist das gar nicht nötig, denn Nutzer von WISO MeinBüro erledigen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung innerhalb weniger Minuten. Wenn Sie Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in MeinBüro den entsprechenden Buchungs-Kategorien zuordnen, legt das Programm automatisch auch den passenden (Umsatz-)Steuersatz fest.
Dank dieser cleveren Zuordnungsautomatik weiß die Software zu jedem Zeitpunkt, wie hoch Ihre Umsatzsteuereinnahmen während der zurückliegenden Monate waren und wie viel Umsatzsteuer Sie selbst in diesem Zeitraum gezahlt haben. Diese Daten werden dann für die UStVA “gezogen”, sodass Sie das nicht von Hand erledigen müssen. Keine Panik und keine Nachtschichten mehr auf den letzten Drücker.
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