Ab Januar 2026: Steuerbescheide werden elektronisch bereitgestellt
Ab dem Jahreswechsel erhältst du deine Steuerbescheide in elektronischer Form. Du hast die Zahlen also direkt digital vorliegen. Das gilt also auch schon beim Einkommensteuerbescheid für 2025. Wenn du die Bescheide lieber auf Papier möchtest, solltest du aktiv werden.
Vielleicht ist die elektronische Bereitstellung für dich gar nicht neu. Auf freiwilliger Basis war das Verfahren schon bisher möglich. Jetzt wird es zum Standard.
- Die elektronische Bereitstellung erfolgt ab 2026 automatisch, wenn die Steuererklärung von dir oder von deinem Steuerberater elektronisch abgegeben wurde.
- Der Steuerbescheid wird als PDF-Dokument über die Steuerplattform Elster. Von dort kannst du ihn herunterladen, entweder direkt oder über eine Steuersoftware mit Elster-Schnittstelle.
- Wenn ein neuer Steuerbescheid zum Abruf bereitsteht, wirst du darüber per E-Mail benachrichtigt. Falls du diese E-Mail übersiehst, kannst du leicht die Einspruchsfrist versäumen. Vier Tage nach der elektronischen Bereitstellung gilt der Bescheid als „bekanntgegeben“. Danach bleibt für einen Einspruch nur ein Monat Zeit. Mehr dazu liest du in „Online-Einspruch gegen Steuerbescheide“.
- Wenn du deine Bescheide weiterhin per Post erhalten möchtest, musst du dich auf Elster.de einloggen und unter „Formulare und Leistungen“ den Menüpunkt „Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe“ auswählen. Dort findest du ab 2026 eine automatisch aktive Einwilligung und einen Button „Widerrufen“, der sie deaktiviert.
Für diese Änderung wird die Abgabenordnung geändert (§ 122 AO).