Investitionsabzugsbetrag nutzen
Zum Glück sind die 800 Euro längst nicht das Ende der Fahnenstange: Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (IAB) kannst du die GWG-Grenze auf über 1.300 Euro anheben. Geregelt ist der IAB in § 7g Einkommensteuergesetz.
Die Rücklage dient der Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie darf für geplante Anschaffungen von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gebildet werden – dazu zählen auch gebrauchte Güter! Zusätzliche Voraussetzungen für die Bildung eines IAB findet du weiter unten im Text – nun aber erst einmal zum Prinzip des IAB-Tricks.
Wenn du im Zuge des Jahresabschlusses für 2017 einen IAB für geplante GWG-Beschaffungen des Jahres 2018 bildest, schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe.
Tolle IAB-GWG-Kombination
Wie die viel zu selten genutzte IAB-GWG-Kombination funktioniert, erkennst du an folgendem Beispiel:
- Angenommen, du möchtest im Jahr 2018 ein neues Notebook kaufen. Der Ladenpreis von 1.487,50 Euro (= Nettopreis 1.250 Euro plus 237,50 Euro Umsatzsteuer) liegt auf den ersten Blick weit über der neuen GWG-Grenze.
- Nun bildest du im Rahmen der bevorstehenden Steuererklärung für 2017 einen IAB in Höhe von 500 Euro (= 40 % auf 1.250 Euro).
- Dadurch sinkt zunächst einmal dein Gewinn des Jahres 2017 um 500 Euro, ohne dass du auch nur einen Cent davon bezahlt hast! Auch deine Steuerbelastung sinkt anteilig.
- Vor allem aber sinken die Notebook-Anschaffungskosten unverhofft von 1.250 Euro um 500 Euro auf 750 Euro – und damit unter die ab 2018 geltende GWG-Grenze!
Die Folge: Obwohl der tatsächliche Netto-Einkaufspreis des Notebooks im Jahr der Anschaffung mit 1.250 Euro weit über der GWG-Grenze liegt, ist der Kaufpreis bereits 2018 komplett steuerlich berücksichtig. Lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer? Fehlanzeige!
Investitionsabzugsbetrags-Voraussetzungen
Um in den Genuss der IAB-Vorteile zu kommen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Gewinn vor dem IAB-Abzug: bis zu 200.000 Euro (gilt für Einnahmenüberschussrechner) oder:
- Wert des Betriebsvermögens im Jahr der IAB-Bildung: nicht über 235.000 Euro (gilt für GuV-Rechner / bilanzierende Unternehmen).
Weitere Voraussetzung: Die angeschafften Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung „ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt“. Das bedeutet: Der private Nutzungsanteil darf nicht höher als 10% sein.
GWG-Grenze per IAB auf 1.333 Euro!
Rechnerisch kannst du die IAB-GWG-Kombination bei allen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens anwenden, deren Netto-Anschaffungskosten 1.333 Euro nicht übersteigen. Rechne selbst: Wenn du von 1.333 Euro einen 40-prozentigen IAB bildest, liegen die restlichen 60-prozentigen Anschaffungskosten unter der GWG-Grenze von 800 Euro.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Du kannst selbstverständlich nicht nur ein GWG neu anschaffen – und auch nicht nur solche, bei denen du mit dem IAB die GWG-Grenze anheben willst! Den IAB darfst du grundsätzlich für alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bilden, solange der Gesamtbetrag aller IAB (im Jahr der Bildung und den drei vorangegangenen Jahren) die Obergrenze von 200.000 (!) Euro nicht überschreitet.
IAB: Flexible steuerliche Vielzweckwaffe
Dabei genügt es, wenn du dem Finanzamt die Summe aller neu gebildeten Abzugsbeträge jährlich in einer Summe mitteilst. In der „Anlage EÜR“ für das Jahr 2017 trägst du den neu gebildeten IAB in Zeile 77 ein:
Eine Nebenrechnung mit detaillierten Angaben über die IAB-Zusammensetzung ist nicht mehr erforderlich! Anders als in der Vergangenheit bist du somit nicht mehr auf bestimmte Anschaffungen festgelegt.
Wichtig: Sobald du erkennst, dass du den IAB eines Jahres (für GWG und alle anderen Anschaffungen) nicht voll ausschöpfst, teilst du das dem Finanzamt formlos mit. Daraufhin erhöht sich der Gewinn des Jahres, in dem der IAB gebildet wurde, um den nicht ausgeschöpften IAB-Anteil. Das Finanzamt schickt dir dann nachträglich einen neuen Steuerbescheid mit einer entsprechenden Steuernachzahlung – fertig. Teurer als ohne IAB wird’s nicht. Andere Nachteile entstehen dir ebenfalls nicht. Eine Verzinsung (der sogenannte Zinslauf) beginnt nämlich frühestens 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem der IAB gebildet worden ist.
Details mit dem Steuerberater besprechen!
Wie du deine GWG-Anschaffungen zeitlich optimal planst und abschreibst und bei Bedarf die GWG-Grenze mit dem IAB um bis zu zwei Drittel auf über 1.300 Euro erhöhst, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater. Der unterstützt dich dann auch dabei, die gebildeten IAB-Rücklagen korrekt aufzulösen und das Finanzamt rechtzeitig über einen völligen oder teilweisen Verzicht der IAB-Nutzung zu informieren.