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Älterer Mann mit Helm und Warnweste erläutert einen Bauplan

Keine Aktivrente für Selbstständige!?

Wer das Rentenalter erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, soll von der Lohnsteuer befreit sein. Bis zu 2.000 Euro soll man dann jeden Monat steuerfrei verdienen dürfen. Auch von Sozialversicherungsbeiträgen wäre dieser Betrag ausgenommen.

Das ist der Kern der geplanten Aktivrente. Das Aktivrentengesetz soll noch im Dezember beschlossen werden und bereits ab dem Jahreswechsel 2025/2026 gelten. Die Bundesregierung will damit den Fachkräftemangel bekämpfen. Viele Fachleute und Angehörige von Mangelberufen gehören zur Generation, die jetzt und in den nächsten Jahren die Regelaltersgrenze für die Rente erreicht.

Die Aktivrente soll sie zumindest eine Zeitlang zum Weiterarbeiten motivieren. Immerhin winken bis zu 24.000 Euro pro Jahr, steuer- und abgabenfrei.

Bundestag beschließt Aktivrente – Selbstständige bleiben außen vor

Am 05.12.2025 um 13:25 Uhr hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD (gegen Grüne, Linke und AfD) das Aktivrentengesetz in unveränderter Form verabschiedet. Damit steht fest:
Nur angestellte Rentnerinnen und Rentner profitieren. Selbstständig Tätige bleiben ausgeschlossen.

Für sie bedeutet das: Auch weiterhin müssen 500 bis 920 Euro Steuern pro Monat auf gleich hohe Einkommen gezahlt werden – während Beschäftigte vollständig steuerfrei bleiben.

Dass der Bundestag an dieser Ungleichbehandlung festhält, kritisieren zahlreiche Verbände und Fachleute scharf. Aus Sicht vieler Expertinnen und Experten ist die Entscheidung ein schwerer politischer Fehler. Die Regierungskoalition ignoriert damit sowohl die verfassungsrechtlichen Bedenken als auch den massiven Protest aus der Bevölkerung.

Über 100.000 Unterschriften – und dennoch kein Entgegenkommen

Seit Monaten fordern Selbstständige die Gleichstellung mit abhängig Beschäftigten. 44 Selbstständigenverbände haben gemeinsam die Petition „Aktivrente auch für Selbstständige – wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ initiiert. Bis zum 5. Dezember 2025 kamen über 100.000 Unterschriften und rund 38.000 Kommentare zusammen. Noch am Vortag der Bundestagsabstimmung gingen hunderte E-Mails von Betroffenen bei Abgeordneten ein.

Trotz dieses deutlichen Signals blieb der Gesetzgeber unbeeindruckt.

Juristisch und sachlich ist die Ausgrenzung kaum zu rechtfertigen

Viele Verfassungsrechtler warnen davor, dass eine Aktivrente ohne Gewerbetreibende, Freiberufler gegen das Grundgesetz verstößt. Dort ist der Gleichheitsgrundsatz ebenso verankert wie das Recht auf freie Berufswahl, auch in Form einer Selbstständigkeit.

In der jetzt geplanten Form läuft die Aktivrente darauf hinaus, dass Menschen für ihre selbstständige Tätigkeit mit Steuern bestraft werden, die Beschäftigten im gleichen Alter und gleichem Bruttoeinkommen erlassen werden. Das prangern nicht nur von Interessenvertretern wie der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) an. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezeichnete die „erhebliche Ungleichbehandlung“ des Aktivrentenkonzepts in einem Gutachten vom Juni 2025 als „schwierig zu begründen“.

Schon der Umstand, dass die Aktivrente Steuervorteile für eine bestimmte Altersgruppe schafft, braucht ein gutes Argument: den Fachkräftemangel. Dagegen lässt sich die Ungleichbehandlung von Selbstständigen sachlich dagegen kaum rechtfertigen. Selbstständige sind sicher nicht weniger kompetent als ihre Berufskollegen mit Arbeitsvertrag. Wenn Handwerker, Ärzte, IT-Experten, Ingenieure und viele andere spezialisierten Dienstleister fehlen, dann gilt das für Selbstständige genauso wie für Angestellte.

Die Begründung im Gesetzesentwurf: dürftig

Entsprechend dünn ist die Argumentation im Gesetzesentwurf. Man wolle die „Ausweitung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse“ fördern, wird als Grund für den Ausschluss Selbstständiger aus der Aktivrente genannt. Warum eigentlich? Ist Selbstständigkeit politisch unerwünscht?

Außerdem arbeite schon jetzt „eine große Zahl von Selbständigen und Unternehmern nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiter“, weitere Anreize seien nicht notwendig. Das klingt sehr nach: Die sind sowieso fleißig, auf die müssen wir keine Rücksicht nehmen.

Konsequenterweise soll über eine Einbeziehung von Selbstständigen erst in zwei Jahren nachgedacht werden, im Rahmen einer geplanten Evaluierung der Folgen der Aktivrente.

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