Einspruch per Elster – so geht’s
Einsprüche gegen Steuerbescheide sind sogar bei eigenen Versäumnissen möglich – etwa dann, wenn du vergessen hast, bestimmte Aufwendungen bei deiner Steuererklärung geltend zu machen. Falls die Zeit drängt, genügt es, form- und grundlos Einspruch einzulegen. Die Begründung darfst du später nachreichen.
Die Vorteile von Online-Einsprüchen liegen auf der Hand: Sie werden schneller zugestellt als postalische Einsprüche und sind bequemer als Einsprüche „zur Niederschrift“ beim Finanzamt. Vor allem aber lässt sich der Einspruchsversand künftig einfacher nachweisen. Denn anders als beim Versand per Post oder E-Mail schickt dir das Finanzamt zeitnah eine Bestätigung über den Eingang dein Einspruchs.
Und so funktioniert der Elster-Einspruch:
- Du loggst dich im Elster-Online-Portal mit deiner Elster-Signatur und der dazugehörigen PIN ein:
- Im „Privaten Bereich“ findest du ganz unten in der Rubrik „Formulare“ den Link „Sonstige Formulare“.
- Dort klickst du auf „Einspruch“,
- trage deine Steuernummer ein,
- wähle den betreffenden „Verwaltungsakt“ (z. B. „Einkommensteuer – Festsetzung“),
- gib das Datum des Bescheids an und
- klicke auf „Weiter“.
Anschließend ergänzt du Schritt für Schritt die eventuell noch fehlenden Angaben zum „Einspruchsführer“ sowie „Empfangsbevollmächtigten“ und trägst die Begründung deines Einspruchs ein.
Bei Bedarf kannst du sogar gleich einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen: Damit sorgst du dafür, dass eine eventuelle Steuernachzahlung nicht fällig wird. Der Einspruch selbst hat nämlich keine aufschiebende Wirkung. Die Aussetzung der Vollziehung solltest du aber nur beantragen, wenn du vom Erfolg deines Einspruchs überzeugt sind. Sonst drohen hinterher möglicherweise Verzugs-Strafzinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat!