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Ein Mann mit weißem T-Shirt hebt fragend oder erklärend einen Finger. Hinter ihm befinden sich auf grünem Hintergrund ein Megafon- und ein Weltkugel-Symbol.

Online-Einspruch gegen Steuerbescheide

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: Im Schnitt jeder dritte Steuerbescheid ist nach Schätzungen von Experten fehlerhaft. Bei manchen Finanzämtern soll die Fehlerquote sogar bei über 50 % liegen. Kein Wunder, dass rund zwei Drittel aller Einsprüche gegen Steuerbescheide erfolgreich sind: Das geht aus der jüngsten amtlichen Statistik über die Einspruchsbearbeitung hervor.

Weicht ein Steuerbescheid von deiner Erwartungen ab, solltest du daher innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Kosten entstehen dadurch nicht. Besonders praktisch: Steuerpflichtigen können neuerdings auch direkt über Elster Online Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen. Die dafür erforderliche elektronische Elster-„Signatur“ besitzen die meisten umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen und Unternehmer ja ohnehin bereits.

Einspruch per Elster – so geht’s

Einsprüche gegen Steuerbescheide sind sogar bei eigenen Versäumnissen möglich – etwa dann, wenn du vergessen hast, bestimmte Aufwendungen bei deiner Steuererklärung geltend zu machen. Falls die Zeit drängt, genügt es, form- und grundlos Einspruch einzulegen. Die Begründung darfst du später nachreichen.

Die Vorteile von Online-Einsprüchen liegen auf der Hand: Sie werden schneller zugestellt als postalische Einsprüche und sind bequemer als Einsprüche „zur Niederschrift“ beim Finanzamt. Vor allem aber lässt sich der Einspruchsversand künftig einfacher nachweisen. Denn anders als beim Versand per Post oder E-Mail schickt dir das Finanzamt zeitnah eine Bestätigung über den Eingang dein Einspruchs.

Und so funktioniert der Elster-Einspruch:

  • Du loggst dich im Elster-Online-Portal mit deiner Elster-Signatur und der dazugehörigen PIN ein:
  • Im „Privaten Bereich“ findest du ganz unten in der Rubrik „Formulare“ den Link „Sonstige Formulare“.
  • Dort klickst du auf „Einspruch“,
  • trage deine Steuernummer ein,
  • wähle den betreffenden „Verwaltungsakt“ (z. B. „Einkommensteuer – Festsetzung“),
  • gib das Datum des Bescheids an und
  • klicke auf „Weiter“.

Anschließend ergänzt du Schritt für Schritt die eventuell noch fehlenden Angaben zum „Einspruchsführer“ sowie „Empfangsbevollmächtigten“ und trägst die Begründung deines Einspruchs ein.

Bei Bedarf kannst du sogar gleich einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen: Damit sorgst du dafür, dass eine eventuelle Steuernachzahlung nicht fällig wird. Der Einspruch selbst hat nämlich keine aufschiebende Wirkung. Die Aussetzung der Vollziehung solltest du aber nur beantragen, wenn du vom Erfolg deines Einspruchs überzeugt sind. Sonst drohen hinterher möglicherweise Verzugs-Strafzinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat!

So berechnest du die Einspruchsfrist

Du sind unsicher, ob du noch Einspruch einlegen kannst? Bei Berechnung der Monatsfrist ist Folgendes zu beachten: Die Anzahl der Kalendertage eines Monats spielt keine Rolle. Als bekannt gegeben gilt ein Bescheid normalerweise drei Tage nach dem Datum des Steuerbescheids. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, verlängert sich die Einspruchsfrist bis zum nächsten Werktag.

Ein Beispiel:

  • Angenommen, der Steuerbescheid wurde am 21. Oktober 2024 erstellt.
  • Rechnet man die dreitägige Zustelldauer hinzu, gilt der Bescheid am 24. Oktober 2024 als zugestellt.
  • Die Einspruchsfrist endet genau einen Monat später – also am 24. November.
  • Da der 24. November auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Einspruchsfrist bis zum 25. November 2024.

Wichtig:
Falls der Zugang des Steuerbescheids in Wirklichkeit später erfolgt ist, verlängert sich die Einspruchsfrist entsprechend. Die Beweislast für den tatsächlichen Zugangstermin trägt im Zweifel das Finanzamt. Alle Einzelheiten deines geplanten Einspruchs besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.

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