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Übergabe eines Autoschlüssels – Symbol für Autoverkauf, Autokauf oder Fahrzeugübergabe.

Firmenwagen verkaufen – ganz ohne Umsatzsteuer?

Viele Selbstständige und Unternehmer in Deutschland kennen das Problem: Ein betrieblicher Pkw soll verkauft werden – doch die Umsatzsteuer macht die Sache teuer und bürokratisch. Grundsätzlich gilt: Wer einen Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen verkauft, muss darauf 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen. Es gibt jedoch eine legale Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Die Lösung nennt sich „Entnahme-Verkauf-Modell“.

Ohne Vorsteuer kein Problem – sondern eine Chance

Besonders interessant ist dieses Modell für Unternehmer, die beim Kauf des Fahrzeugs keine Vorsteuer ziehen konnten. Das ist häufig der Fall, wenn der Wagen gebraucht und ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erworben wurde – etwa von Privatpersonen oder von Kleinunternehmern. Auch wenn das beim Kauf zunächst nachteilig wirkt, kann sich dieser Umstand später auszahlen. Denn wer keine Vorsteuer abgezogen hat, kann das Fahrzeug später steuerfrei verkaufen – wenn er es vorher aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt.

So funktioniert das Entnahme-Verkauf-Modell

Der rechtliche Hintergrund ist klar: Der Verkauf eines Wirtschaftsguts ist nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn er im Rahmen des Unternehmens erfolgt. Erfolgt der Verkauf dagegen durch die Privatperson – also nicht durch das Unternehmen –, fällt keine Umsatzsteuer an. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Pkw nachweislich vor dem Verkauf aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde.

Der Zeitpunkt der Entnahme ist entscheidend

Dabei kommt es weniger auf einen bestimmten Zeitraum an, sondern auf die klare Trennung der Vorgänge. Die Entnahme muss zeitlich vor dem Verkauf erfolgen – und dieser Ablauf muss auch erkennbar sein. Es reicht nicht aus, im Nachhinein zu erklären, man habe privat verkauft. Die Entnahme muss belegt sein, etwa durch eine Buchung oder eine interne Notiz in der Buchhaltung. Optional kann man dem Finanzamt auch eine formlose Mitteilung zukommen lassen, in der die Entnahme mit Datum und Fahrzeugangabe dokumentiert wird. Das ist zwar nicht vorgeschrieben, kann aber helfen, die Steuerfreiheit im Streitfall zu untermauern.

Was die Rechtsprechung sagt – und das Finanzamt prüft

Dass das Finanzamt in solchen Fällen sehr genau hinsieht, zeigt ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. April 2025 (Az. 5 K 15/24). In dem Fall hatte ein Unternehmer zwei Fahrzeuge – einen Pkw und ein Wohnmobil – kurz vor dem Verkauf als entnommen gebucht. Für das Finanzamt war der Abstand zwischen Entnahme und Verkauf jedoch zu gering. Der Verdacht: Die Entnahme erfolgte nur zum Schein, um die Umsatzsteuer zu umgehen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und wertete die Verkäufe als steuerpflichtig – Einspruch und Klage blieben erfolglos.

So sicherst du dich die Steuerfreiheit beim Autoverkauf

Unternehmer sollten daher darauf achten, dass der Verkauf tatsächlich aus dem Privatvermögen erfolgt – und dass dies durch die Buchhaltung oder ergänzende Dokumente nachvollziehbar ist. Der Wagen darf nicht mehr zum Unternehmensvermögen gehören, wenn er verkauft wird. Auch nach außen – etwa bei der Rechnungsstellung – sollte der Vorgang nicht wie ein betrieblicher Verkauf wirken.

Fazit: Mit guter Planung legal Steuern sparen

Wer beim Fahrzeugkauf keine Vorsteuer geltend gemacht hat, kann durch die rechtzeitige Entnahme aus dem Betriebsvermögen beim Verkauf bares Geld sparen. Das Entnahme-Verkauf-Modell ist ein legaler und vom Gesetzgeber akzeptierter Weg, um einen Pkw umsatzsteuerfrei zu verkaufen – vorausgesetzt, der Ablauf ist korrekt dokumentiert und eindeutig nachvollziehbar. Wer sich an diese Spielregeln hält, kann die Steuerlast senken, ohne Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren.

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