- (E-) Rechnungen schreiben mit wenigen Klicks
- Geschäftsvorfälle nach DATEV SKR 03 oder SKR 04 verbuchen
- Belege per Scan-App (iOS & Android) digitalisieren
- Kunden, Lieferanten und Zahlungen verwalten
- Buchhaltung digital für den Steuerberater vorbereiten
Empfohlen von Plattformen, denen Unternehmer vertrauen
Vorschau: So erledigst du deine Buchhaltung
Klick dich durch unsere Produkttour und erhalte sofort einen Eindruck von den wichtigsten Funktionen in WISO MeinBüro.
Davon profitierst du in deinem Büroalltag
Rechtssichere (E-) Rechnungen erstellst du in WISO MeinBüro mit wenigen Klicks. Pflichtangaben, wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer, ergänzt die Software automatisch. Darüber hinaus unterstützt WISO MeinBüro dich bei der Einhaltung der GoBD, welche für Selbstständige und Unternehmen verpflichtend sind. Übrigens: Dein Anlagevermögen verwaltest du ebenso einfach!
Alle Geschäftsvorfälle werden chronologisch und lückenlos in WISO MeinBüro erfasst. Passende Buchungssätze werden automatisch nach DATEV Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 erstellt. Die zugehörigen Buchungsbelege digitalisierst du wahlweise per mobiler Scan-App (iOS & Android) oder lässt diese automatisch aus E-Mails und Online-Portalen importieren.
Die Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist mit WISO MeinBüro ganz einfach: Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren) legst du mit wenigen Klicks an. Bei angebundenem Online-Banking werden ein- und ausgehende Zahlungen automatisch auf den entsprechenden Konten verbucht und mit offenen Rechnungen abgeglichen.
Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell erstellen und anschließend per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln. Alternativ kannst du all das deinem Steuerberater überlassen. Wahlweise übermittelst du ihm dazu alle buchhalterischen Daten digital per DATEV-Schnittstelle, oder er ruft sie selbstständig über den optionalen Steuerberaterzugang ab.
Deine Vorteile auf einen Blick
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Rechtskonforme (E-) Rechnungen:
Pflichtangaben wie Rechnungsnummern ergänzt die Software automatisch – perfekt für dein Finanzamt. -
Zeitersparnis:
Viele Prozesse erledigt die Software für dich, wie z. B. Vorkontierung oder Mahnwesen. -
Zugriff von überall:
Greife online auf Rechnungen und Zahlungen zu – ideal für flexibles und mobiles Arbeiten. -
Echtzeit-Daten:
Du hast immer einen aktuellen Überblick über deine Buchhaltung. -
Sicherheit:
Deine Daten werden auf unseren mehrfach geschützten Servern in Deutschland gespeichert.
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Fehlerhafte Rechnungen:
Fehlende Pflichtangaben auf Rechnungen können Ärger mit dem Finanzamt verursachen. -
Zeitfresser:
Manuelles Buchen oder Mahnen kostet viel Zeit und Nerven. -
Ortsgebundener Zugriff:
Ohne Online-Zugang kannst du nur vom Büro auf deine Buchhaltung zugreifen. -
Keine aktuellen Daten:
Ein vollständiger Überblick über die eigene Buchhaltung ist oft schwierig. -
Eigenständige Sicherung:
Du musst deine buchhalterischen Daten selbst speichern und schützen.
Weitere beliebte Funktionen
Neben (E-) Rechnungen kannst du auch Angebote, Aufträge und Lieferscheine erstellen. Kunden, Lieferanten und Artikel legst du dabei nur einmal an und fügst sie per Klick neuen Dokumenten hinzu.
Im Kundenportal können deine Kunden online Angebote annehmen und bequem Rechnungen bezahlen. Dazu stehen Zahlungsarten wie PayPal, Google Pay/Apple Pay, Lastschrift oder Kreditkarte zur Verfügung.
Für deine jährliche Steuererklärung kannst du mit nur wenigen Klicks eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Diese kannst du anschließend für WISO Steuer exportieren.
Deine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ist mit wenigen Klicks erstellt. Diese kannst du exportieren oder per ELSTER an das Finanzamt senden.
Notiere offene Aufgaben übersichtlich in WISO MeinBüro. Die Software erinnert dich automatisch an bevorstehende Fälligkeiten, damit nichts untergeht.
Mit der App (iOS & Android) bleibst du auch unterwegs informiert, erstellst und versendest ganz einfach Rechnungen oder rufst fix die Kontaktdaten deiner Kunden ab.
Das sagen unsere Kunden über WISO MeinBüro
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Häufig gestellte Fragen
Was ist Buchhaltung?
Die Buchhaltung ist die Abteilung eines Unternehmens, die sich mit der Buchführung befasst. Sie ist für die systematische Aufzeichnung, Analyse und Interpretation der Finanzen des Unternehmens verantwortlich. Zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung gehören:
- Vollständige, sachlich und rechnerisch korrekte sowie zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle
- Überwachung und Verwaltung von Konten
- Erstellung von Rechnungen, Jahres-, Quartals- und Monatsabschlüssen
- Prüfung von Zahlungseingängen und -ausgängen
- Kurzfristige Finanzplanung und Beratung in finanziellen/steuerlichen Fragen
Ziel der Buchhaltung ist es, einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens zu schaffen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, steuerliche Verpflichtungen zu berechnen und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung?
Die Begriffe Buchhaltung und Buchführung werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet, sind aber nicht ganz identisch. Buchhaltung bezeichnet die Abteilung innerhalb eines Unternehmens, das für die Buchführung verantwortlich ist. Die Buchführung ist die eigentliche Tätigkeit, nämlich die Erfassung aller Geschäftsvorfälle im Unternehmen anhand von entsprechenden Buchungsbelegen.
Was ist ein Geschäftsvorfall?
Ein Geschäftsvorfall ist ein Ereignis, das finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat. Geschäftsvorfälle umfassen beispielsweise den Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Gehaltszahlungen, Investitionen, Darlehensaufnahmen, Zahlung von Steuern oder den Erhalt von Zinsen.
Jeder Geschäftsvorfall muss chronologisch erfasst und durch entsprechende Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge) nachgewiesen bzw. dokumentiert werden. Generell gilt: Kein Geschäftsvorfall ohne Buchungsbeleg!
Was ist ein Buchungsbeleg?
Ein Buchungsbeleg ist ein Dokument, das als Grundlage für die Verbuchung eines Geschäftsvorfalls in der Buchhaltung dient. Buchungsbelege dokumentieren und belegen die wirtschaftlichen Vorgänge eines Unternehmens.
Der Buchungsbeleg muss alle Informationen enthalten, damit der Geschäftsvorfall revisionssicher und nachvollziehbar verbucht werden kann, mindestens aber die folgenden: Datum und Betrag des Vorgangs, eine aussagekräftige Beschreibung sowie Name des Ausstellers.
Es gibt verschiedene Arten von Buchungsbelegen, wie z. B. Rechnungen, Kassenbons oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Wer darf die Buchhaltung machen?
Wer die Buchhaltung in einem Unternehmen übernehmen darf, hängt maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens und davon ab, ob eine Buchführungspflicht besteht.
Bei Freiberuflern und nicht buchführungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (bei letzteren: Jahresumsatz unter 800.000 € und Gewinn unter 80.000 €) reicht eine einfache Buchführung aus. In diesen Fällen genügt es, wenn eine sogenannte Buchführungshilfe ohne formale Ausbildung die Buchhaltung übernimmt. Dazu zählen neben der Erstellung der EÜR als Grundlage für die Steuererklärung auch die Erfassung laufender Geschäftsvorfälle, das Erstellen laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Vorbereitung und Abgabe von Lohnsteueranmeldungen.
Buchführungspflichtige Einzelunternehmer und Personengesellschaften (Jahresumsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €) sowie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) sind hingegen zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie müssen Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) erstellen. Diese Form der Buchführung erfordert fundierte Kenntnisse der Rechnungslegungsvorschriften und der Buchhaltung. Daher sollte eine ordnungsgemäße Buchführung in diesen Fällen durch qualifizierte Fachkräfte, etwa Steuerberater, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter, sichergestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?
Der Hauptunterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung liegt in der Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle erfasst und verbucht werden.
Die einfache Buchführung erfasst die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens in einer einfachen Auflistung, jeder Geschäftsvorfall wird nur einmal gebucht. Die Gewinnermittlung erfolgt über die sog. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Sie ist typischerweise für Freiberufler sowie für nicht buchführungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz unter 800.000 € und Gewinn unter 80.000 €) geeignet.
Die doppelte Buchführung hingegen erfasst jeden Geschäftsvorfall doppelt, einmal auf der Soll- und einmal auf der Haben-Seite eines Buchungskontos. Dadurch ist immer nachvollziehbar, woher Gelder stammen und wofür sie verwendet werden. Die doppelte Buchführung bietet daher eine umfassendere und genauere Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens, ist aber deutlich aufwändiger und erfordert genauere Kenntnisse der Buchführung – insbesondere für die Erstellung von Bilanzen sowie von Gewinn- und Verlustrechnungen, die in der einfachen Buchführung nicht nötig sind. Für Kapitalgesellschaften sowie für buchführungspflichtige Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz ab 800.000 € oder Gewinn ab 80.000 €) ist die doppelte Buchführung verpflichtend.
Was sind die GoBD?
“GoBD” ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Es handelt sich dabei um Richtlinien des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von 2014, die festlegen, wie Unternehmen ihre Buchhaltungsunterlagen digital führen und aufbewahren müssen.
Die Kernpunkte der GoBD zusammengefasst:
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- Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos, korrekt, zeitnah und chronologisch erfasst werden.
- Die Aufzeichnungen müssen unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit für Finanzbehörden verfügbar sein.
- Maßnahmen zur Datensicherung müssen getroffen werden.
Die GoBD sind für alle Selbstständigen und Unternehmen bindend, unabhängig von der Rechtsform oder Unternehmensgröße. Bei Verstößen gegen die GoBD drohen Probleme mit dem Finanzamt, wie z. B. Steuernachzahlungen oder Ordnungsgelder.
Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?
Die gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen sind in § 257 HGB und § 147 AO festgelegt:
- Sechs Jahre: Handels- oder Geschäftsbriefe, Verträge, steuerrelevante Lohn-/Personalunterlagen, sonstige steuerrelevante Unterlagen, die keine Buchungsbelege sind
- Acht Jahre: Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen, Kassenbelege, Kontoauszüge, Reisekostenbelege
- Zehn Jahre: Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen, Unterlagen nach Zollkodex
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht wurde oder das Dokument erstellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.
Sind Dokumente für ein schwebendes Verfahren relevant (z. B. Steuerprüfung oder Gerichtsverfahren), müssen sie so lange aufbewahrt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist, auch wenn die reguläre Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist.
Die Dokumente müssen in einer Form aufbewahrt werden, die jederzeit lesbar und maschinell auswertbar ist. Elektronische Dokumente unterliegen dabei den gleichen Aufbewahrungsfristen wie Papierdokumente.
Kann WISO MeinBüro doppelte Buchführung?
In WISO MeinBüro werden Transaktionen, wie bei der doppelten Buchführung üblich, im Soll und Haben verbucht. Die angebotenen Kontenrahmen umfassen eine Auswahl der gängigsten Konten der DATEV SKR 03 und SKR 04. Somit unterstützt WISO MeinBüro Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, in der Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater.
Ist WISO MeinBüro mit DATEV kompatibel?
Ja, WISO MeinBüro ist mit DATEV kompatibel. Wahlweise nutzt du die direkte Schnittstelle zu den DATEV-Cloud-Services, dank derer du steuerrelevante Daten und Belege per Klick digital an deinen Steuerberater übermittelst. Alternativ erzeugst du für einen ausgewählten Zeitraum einen Export im DATEV-Format, den du deinem Steuerberater anschließend händisch zur Verfügung stellst, z. B. per E-Mail oder auf einem USB-Stick.
Dieser Preis gilt pro Monat bei Abschluss eines Jahresabos. Das Abo wird jährlich im Voraus abgerechnet und kann jederzeit zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Alle Preise sind netto zzgl. USt. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
Das Angebot kann telefonisch unter 02735 6474-103, per E-Mail an info@meinbuero.de oder im Shop durch Eingabe des Rabattcodes gewährt werden. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Es gilt nur für Neukunden, die WISO MeinBüro noch nicht kostenpflichtig nutzen oder genutzt haben und ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Beim Kauf einer gültigen Lizenz von WISO MeinBüro der Pakete XS, S, M oder L im Jahres-Abo erhältst du für das erste Jahr einen Nachlass von 50% auf den Jahres-Abo-Preis. Zusätzliche Erweiterungen sind von der Rabattaktion ausgeschlossen. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der reguläre Jahres-Abo-Preis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für 365 Tage im Voraus. Abos können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode (abrufbar im Kundencenter unter „Mein Kundenkonto“ im Abschnitt „Meine Produkte und Verträge“) gekündigt werden, ansonsten verlängern sie sich automatisch um jeweils eine weitere Nutzungsperiode.