WISO MeinBüro Rechnungen
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E-Rechnungssoftware für Selbstständige und kleine Unternehmen

Erstelle elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im Handumdrehen.

Wofür brauche ich eine E-Rechnungssoftware?

Elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) sind seit dem 1. Januar 2025 der verpflichtende Standard für den Austausch von Rechnungen.

Sie entsprechen der EU-Norm EN 16931 und enthalten Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, zumeist basierend auf XML (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Dieses Format ermöglicht die automatisierte Weiterverarbeitung durch den Rechnungsempfänger.

Im Gegensatz dazu erfüllen herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen (seit 2025 „sonstige Rechnungen“ genannt) diese Anforderungen nicht.

Mit WISO MeinBüro Rechnungen erstellst du elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im Handumdrehen – rechtssicher, effizient und zukunftssicher. Die Software unterstützt dich dabei, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und deine Buchhaltung zu optimieren.

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E-Rechnungen einfach erstellen und versenden

WISO MeinBüro Rechnungen ermöglicht dir, E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format zu erstellen und direkt aus der Software heraus zu versenden. Dabei werden alle notwendigen Pflichtangaben automatisch ergänzt, sodass du stets konforme Rechnungen versendest.

E-Rechnungen empfangen und verarbeiten

E-Rechnungen einfach erstellen und versenden

Neben dem Erstellen kannst du mit WISO MeinBüro Rechnungen auch E-Rechnungen empfangen und verarbeiten. Importiere E-Rechnungen deiner Lieferanten direkt in die Software; die relevanten Daten werden automatisch ausgelesen und übernommen. Dies spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Automatisierte Buchhaltung und EÜR-Erstellung

Automatische Verknüpfung von Belegen und Buchhaltung

WISO MeinBüro Rechnungen nimmt dir die Buchhaltung ab: Belege einfach hochladen, automatisch erfassen und kategorisieren lassen, das Geschäftskonto anbinden und Zahlungen automatisch zuordnen. Die EÜR erstellst du mit wenigen Klicks und übermittelst sie direkt per ELSTER ans Finanzamt.

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Wer muss E-Rechnungen schreiben?

E-Rechnungen werden für Unternehmen, die inländische B2B-Umsätze erzielen, verpflichtend. B2B steht dabei für Business-to-Business, also für Geschäfte zwischen Unternehmern. Eine Ausnahme gibt es für Kleinunternehmer: Sie sind nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet, müssen diese jedoch annehmen und elektronisch unveränderbar archivieren können. Siehe hier, welche Übergangsfristen gelten.

Übrigens: Für Umsätze aus Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern gilt die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020. Umsätze aus Geschäften mit Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.

Warum wird die E-Rechnung zur Pflicht?

Die E-Rechnungspflicht beruht auf dem Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Dieses zielt darauf ab, die deutsche Wirtschaft zu stärken. Es soll deutschen Unternehmen mehr Spielraum für Wachstum und Investitionen geben, indem es administrative und steuerliche Hürden abbaut. Dafür sind verschiedene steuerpolitische Maßnahmen geplant.

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht soll insbesondere ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit geleistet werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Für den schrittweisen Umstieg auf elektronische Rechnungen gelten folgende Übergangsfristen:

 

  • Ab 2025
  • Ab 2027
  • Ab 2028

Seit 1. Januar 2025

Ab 1. Januar 2027

  • Rechnungssteller mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden, sofern der Empfänger zustimmt.

Ab 1. Januar 2028

  • Unternehmen mit B2B-Umsätzen sind verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen, zu versenden, zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Sonstige Rechnungsformate (z. B. PDF oder Papier) dürfen sie nur dann empfangen, wenn der Rechnungssausteller (z. B. Kleinunternehmer) nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet ist. 

Interview: Die E-Rechnungspflicht kommt

Unser WISO MeinBüro Experte Stefan beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema E-Rechnung.

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Wichtige Begriffe einfach erklärt

Was hat es mit dem Wachstumschancengesetz auf sich?

Das Wachstumschancengesetz wurde am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet​. Es beinhaltet steuerpolitische Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft, wie die Einführung der E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze ab 2025.

Was versteht man unter einer E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung nach EU-Norm EN 16931. Sie wird in einem elektronischen Format wie XML erstellt, übermittelt und empfangen. Seit dem 01.01.2025 sind E-Rechnungen der verpflichtende Standard für B2B-Umsätze.

Was ist XML?

XML ist ein textbasiertes Datenformat, das Informationen in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form darstellt. Dadurch ermöglicht es die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen. Man entscheidet zwischen XRechnung und ZUGFeRD.

Was ist eine XRechnung?

XRechnung ist ein Format für elektronische Rechnungen, das auf XML basiert. Es hat keine visuelle Darstellung und ist daher nur mit einer speziellen Rechnungssoftware lesbar.

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD ist ein Format für elektronische Rechnungen, das neben strukturierten XML-Daten auch eine visuelle PDF-Datei enthält. Es kann folglich sowohl von Maschinen als auch von Menschen gelesen werden.

Was ist eine PDF-Rechnung?

PDF ist ein bild- und textbasiertes Datenformat, das Dokumente unabhängig von Hard- oder Software anzeigen kann. Es enthält keine strukturierten Daten und ist daher nicht von Maschinen lesbar. PDF-Rechnungen sind demnach keine E-Rechnungen.

Was versteht man unter B2B?

B2B (Business-to-Business) bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern. Für diese gilt seit 2025 die E-Rechnungspflicht.

Was versteht man unter B2C?

B2C (Business-to-Consumer) bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und Privatpersonen. Der B2C-Bereich ist von der E-Rechnungspflicht aktuell nicht betroffen.

Was versteht man unter B2G?

B2G (Business-to-Government) bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern. Hier ist die E-Rechnung bereits seit 2020 Pflicht.

Kann ich E-Rechnungen ausdrucken?

Nein, E-Rechnungen sollten nicht ausgedruckt werden. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt vor, dass rechtskonforme E-Rechnungen elektronisch übermittelt und ausgelesen werden müssen. Der Ausdruck einer Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht und entspricht somit nicht den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 für rechtskonforme E-Rechnungen.

Darüber hinaus bietet die digitale Aufbewahrung von Dokumenten klare Vorteile: Sie spart Platz, ermöglicht einen schnelleren Zugriff und eine bessere Organisation, erhöht die Sicherheit durch Zugriffskontrollen