Fazit: Umsatzsteuerliche Gutschrift richtig nutzen
Die umsatzsteuerliche Gutschrift ist eine clevere Lösung für bestimmte Geschäftsmodelle, bei denen nicht du selbst, sondern dein Kunde die Abrechnung übernimmt. Damit sie umsatzsteuerlich korrekt ist, müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein – allen voran die vorherige Vereinbarung zwischen beiden Parteien und der korrekte Ausweis der relevanten Angaben. Achte außerdem auf die Unterscheidung zur kaufmännischen Gutschrift und sei besonders wachsam, wenn du als Kleinunternehmer tätig bist. So stellst du sicher, dass du keine steuerlichen Nachteile hast – und professionell abrechnest.
Wenn du noch wenig Erfahrung mit dieser Art der Abrechnung hast, helfen dir die folgenden konkreten Schritte, um die umsatzsteuerliche Gutschrift korrekt umzusetzen:
1. Abstimmung mit dem Geschäftspartner
Bevor du überhaupt tätig wirst, solltest du mit deinem Kunden schriftlich vereinbaren, dass die Abrechnung künftig per Gutschrift erfolgt. Das kann in einem Vertrag, einer E-Mail oder einem separaten Gutschriften-Abkommen geschehen. Wichtig ist, dass klar ist: Nicht du stellst eine Rechnung, sondern dein Kunde erstellt die Gutschrift in deinem Namen.
2. Umsatzsteuerlicher Status klären
Bist du umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG? Falls du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, muss dein Kunde dies wissen – und darf in der Gutschrift keine Umsatzsteuer ausweisen. Andernfalls musst du der Gutschrift widersprechen, um keine Steuerschuld auszulösen.
3. Pflichtangaben sicherstellen
Wenn du die Gutschrift von deinem Kunden erhältst, prüfe, ob alle gesetzlichen Angaben enthalten sind. Dazu zählen: dein vollständiger Name und deine Adresse, deine Steuernummer oder USt-ID, das Ausstellungsdatum, eine eindeutige Belegnummer, eine Beschreibung der Leistung, Nettobetrag, Umsatzsteuersatz, ausgewiesene Steuer und Bruttobetrag. Auch der Begriff „Gutschrift“ muss eindeutig genannt sein.
4. Gutschrift archivieren und buchen
Die Gutschrift gehört zu deinen Einnahmen und muss wie eine normale Rechnung in deiner Buchhaltung erfasst werden. Hebe die Gutschrift sorgfältig auf – entweder digital oder ausgedruckt – und buche sie in deinem Buchhaltungssystem, damit du den Betrag in deiner Umsatzsteuervoranmeldung (sofern du umsatzsteuerpflichtig bist) korrekt angeben kannst.
5. Regelmäßige Prüfung
Gerade am Anfang solltest du jede Gutschrift genau prüfen – ob sie zur erbrachten Leistung passt, ob die Beträge korrekt sind und ob sie steuerlich richtig erstellt wurde. Wenn du dir unsicher bist, lohnt sich der Blick in die Buchhaltungssoftware oder die Rücksprache mit deinem Steuerberater.