Mündliche Absprachen, kurze Telefonate, schnelle E-Mails oder ein „Alles klar, machen wir so“ nach dem Videocall – im Geschäftsalltag von Selbstständigen entstehen Verträge häufig ohne klassische, beidseitig unterschriebene Dokumente. Gerade im B2B-Bereich ist das eher die Regel als die Ausnahme. Umso wichtiger ist es, getroffene Vereinbarungen sauber zu dokumentieren.
Die Auftragsbestätigung ist dafür eines der wichtigsten Instrumente. Sie schafft Klarheit, reduziert Missverständnisse und stärkt deine Rechtsposition. Doch was gehört in eine Auftragsbestätigung? Welche rechtliche Bedeutung hat sie – und worauf solltest du als Selbstständige oder Selbstständiger in Deutschland besonders achten?
Dieser Ratgeber zeigt dir praxisnah und rechtssicher, wie du eine Auftragsbestätigung korrekt erstellst und strategisch nutzt.
Was gehört in eine Auftragsbestätigung?
Mit deiner Auftragsbestätigung erklärst du anschließend deine Bereitschaft, den Auftrag zu den vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen zu erfüllen. Gesetzliche Anforderungen an Form und Inhalt von Auftragsbestätigungen gibt es nicht. Rechtlich gesehen ist die Auftragsbestätigung genau genommen …
- entweder die zweite Willenserklärung im Zuge von Vertragsverhandlungen (auf Grundlage eines vorliegenden schriftlichen oder mündlichen Angebots des Verhandlungspartners),
- die schriftliche Bestätigung einer zuvor selbst nur mündlich abgegebenen Willenserklärung oder auch
- die Bestätigung einer schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
So oder so: Mit einer abschließenden Auftragsbestätigung vermeidest du Missverständnisse, sorgst für mehr Klarheit und stärkst deine eigene Rechtsposition.
