Viele Selbstständige kennen die Situation: Kaum ist das Unternehmen gegründet, tauchen neben Steuern, Versicherungen und Buchhaltung auch zahlreiche weitere Pflichten auf. Eine davon ist der Rundfunkbeitrag für Unternehmen, der früher oft noch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet wurde. Gerade für Kleinunternehmer sorgt diese Abgabe immer wieder für Fragen. Muss ich als Selbstständiger überhaupt einen Rundfunkbeitrag zahlen? Gilt das auch für ein Homeoffice? Und wie hoch ist der Beitrag für kleine Betriebe?
Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, also unter anderem von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit der Reform im Jahr 2013 ist die Beitragspflicht nicht mehr davon abhängig, ob tatsächlich Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Rundfunkangebote zu nutzen. Deshalb müssen neben Privatpersonen auch Unternehmen und Selbstständige einen Beitrag leisten
Für Kleinunternehmer gelten jedoch besondere Regeln und teilweise reduzierte Beiträge. Wer die grundlegenden Prinzipien kennt, kann schnell einschätzen, ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht. Dieser Ratgeber erklärt dir verständlich, wie der Rundfunkbeitrag für Kleinunternehmer funktioniert, welche Ausnahmen es gibt und worauf Selbstständige in Deutschland achten sollten.
Was aber viele nicht wissen: Unternehmer und Selbstständige müssen sich aktiv beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden, sobald sie eine Betriebsstätte gründen oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Die Registrierung ist verpflichtend, auch wenn später möglicherweise nur ein geringer Beitrag oder sogar gar kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag anfällt. Durch die Anmeldung kann der Beitragsservice prüfen, ob und in welcher Höhe eine Beitragspflicht besteht. Erfolgt keine Anmeldung, kann der Beitragsservice Unternehmen auch rückwirkend erfassen und Beiträge nachfordern.

