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Ein Glas, gefällt mir Euro-Münzen und Geldscheinen. Dazu der Schriftzug "Einnahme".

Einnahme

Grundbegriff des Rechnungswesens: Einnahme

‚Einnahme’ gehört zu den grundlegenden Begriffen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens und bildet zusammen mit seinem Pendant ‚Ausgabe’ ein Begriffspaar. Bei Einnahmen und Ausgaben handelt es sich um positive bzw. negative Stromgrößen, die das Geldvermögens bestandserhöhend oder bestandsvermindernd verändern.

Weitere Begriffspaare, die sich auf den Zugang bzw. den Abgang von Vermögenspositionen beziehen und somit also eine Veränderung der verschiedenen Bestandsgrößen bewirken, sind hinsichtlich der Zahlungsmittel ‚Einzahlung’ und ‚Auszahlung’, hinsichtlich des Gesamtvermögens ‚Ertrag’ und ‚Aufwand’ sowie hinsichtlich des betriebsnotwendigen Vermögens ‚Leistung’ bzw. ‚Erlös’ und ‚Kosten’.

In der Umgangssprache werden die Begriffe der positiven Stromgrößen ‚Einzahlung’, ‚Einnahme’, ‚Ertrag’ und ‚Erlös’ bzw. ‚Leistung’ häufig fälschlicher- und verwirrenderweise synonym anstatt ihrer tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Definition entsprechend verwendet und nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Wie diese Begriffe definiert sind und inwieweit sie sich überschneiden und unterscheiden, wird in den jeweiligen Ratgebereinträgen erklärt.

Definition: Einnahme

Ein Zugang zum Bestand des Geldvermögens eines Unternehmens wird als Einnahme bezeichnet. Das Geldvermögen setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand plus kurzfristige Forderungen minus kurzfristige Verbindlichkeiten zusammen. Eine Einnahme hat als eine positive Stromgröße eine Bestandserhöhung des Geldvermögens zur Folge.

Zu beachten ist, dass eine Einnahme nicht dasselbe wie Umsatz ist, denn der Umsatz umfasst auch Vorauszahlungen.

Abgrenzung zwischen Einnahme und Ertrag

Eine Einnahme ist ein Vorgang, bei dem sich das Geldvermögen eines Unternehmens durch die Zunahme von Forderungen oder die Abnahme von Verbindlichkeiten vergrößert, wohingegen beim Ertrag der Bestand des Gesamtvermögens eines Unternehmens zunimmt, und zwar im Sinne einer Erhöhung des Sach- oder Geldvermögens zugunsten des Eigenkapitals.

Eine Einnahme und ein Ertrag können identisch sein, aber das muss nicht zwangsläufig so sein. Einnahmen sind Sachwerte und Leistungen, denen ein Geldwert beigemessen wird, und die das Unternehmen auf den Markt bringt. Dabei ist jedoch weder entscheidend, zu welchem Zeitpunkt dafür Zahlungsmittel fließen, noch, wann die Lieferung oder Leistung erfolgt.

Einnahme ohne Ertrag (Neutrale Einnahme)

Eine Einnahme, die kein Ertrag ist, bzw. eine so genannte neutrale Einnahme, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zeitpunkt, zu dem eine Ware oder Leistung produziert wird, und der Zeitpunkt, zu dem der Verkauf erfolgt, nicht in derselben Periode liegen. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn der Kunde eine Anzahlung für eine Ware oder Leistung tätigt, die vom Unternehmen erst in der folgenden Periode hergestellt bzw. erbracht wird, oder auch, wenn der Eigenkapitalgeber eine Einlage tätigt. Zwar erhöht sich das Geldvermögen, aber damit ist nicht unbedingt der zeitnahe Verkauf von Waren oder Leistungen verbunden.

Einnahme ist mit Ertrag identisch

Eine Einnahme stimmt mit einem Ertrag überein, wenn eine Ware oder Leistung eines Unternehmens sofort oder noch in derselben Periode in Rechnung gestellt und vom Kunden bezahlt wird, wie es beispielsweise beim Barverkauf der Fall ist. Der Verkauf von Waren oder Leistungen hat eine Erhöhung des Geldvermögens zur Folge.

Ertrag ohne Einnahme (kalkulatorischer Ertrag)

Auch bei einem so genannten kalkulatorischen Ertrag erfolgt die Bezahlung nicht in derselben Periode, wie es zum Beispiel der Fall ist, wenn ein Unternehmen Waren auf Lager produziert, es diese Waren aber erst in der folgenden Periode oder noch später in der Zukunft verkauft.  Das Gesamtvermögen erhöht sich also in der Bilanz durch eine Bestandserhöhung an unfertigen Waren oder Leistungen, ohne das diese zugleich auch direkt verkauft werden, sowie durch aktivierte Eigenleistungen.

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