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Eine Frau im orange-farbenen Oberteil sitzt an einem Laptop. Im Vordergrund der Schriftzug "Kleingewerbe"

Kleingewerbe

Definition

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb mit vergleichsweise geringem wirtschaftlichem Umfang, der nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist und keiner Bilanzierungspflicht unterliegt. Anders als Kaufleute sind Kleingewerbetreibende nicht an die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) gebunden – stattdessen gelten für sie die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Merkmale eines Kleingewerbes

  • Keine Eintragungspflicht ins Handelsregister

  • Keine Pflicht zur doppelten Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus

  • Anwendung des BGB anstelle des HGB

  • Kann hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt werden (dann: „Nebengewerbe“)

  • Kein vorgeschriebenes Startkapital

  • Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsformen

  • Umsatzgrenze seit 01.01.2024: max. 800.000 Euro Jahresumsatz oder 80.000 Euro Gewinn

Abgrenzung: Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer

Diese Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen jedoch unterschiedliche Sachverhalte:

Kleingewerbe Kleinunternehmer
Rechtlicher Begriff (aus dem HGB) Steuerrechtlicher Begriff (§ 19 UStG)
Gilt für Unternehmen, die keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern Gilt für Unternehmen mit Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr und unter 100.000 € im laufenden Jahr
Nicht eintragungspflichtig ins Handelsregister Umsatzsteuerbefreit bei Antrag
Kann auch freiwillig ins Handelsregister eingetragen werden („Kannkaufmann“) Keine Auswirkungen auf die Eintragungspflicht oder Buchführung

Ein Kleinunternehmer kann ein Kleingewerbe betreiben – aber nicht jedes Kleingewerbe ist automatisch ein Kleinunternehmer. Mehr zu den Unterschieden von Kleingewerbe und Kleinunternehmern findest du auch in unserem Ratgeber-Beitrag Kleinunternehmer und Kleingewerbe: Was ist der Unterschied.

Voraussetzungen und Anmeldung

Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Anschließend erhalten Gründer automatisch Post vom Finanzamt sowie ggf. von IHK oder HWK. Eine Erlaubnispflicht besteht nur für bestimmte Tätigkeiten, etwa in der Altenpflege oder Finanzdienstleistung – hier ist eine besondere Sachkunde nachzuweisen.

Besteuerung

Kleingewerbetreibende müssen:

  • eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben

  • ggf. Umsatzsteuer abführen (außer bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung)

  • ab einem bestimmten Gewerbeertrag auch Gewerbesteuer zahlen (je nach Gemeinde)

Wann ist ein Gewerbe ein Kleingewerbe?

Ob ein Betrieb als Kleingewerbe gilt, hängt primär vom Gesamtumsatz und dem Geschäftsumfang ab. Die wichtigsten Kriterien:

  • Jahresumsatz unter 800.000 Euro brutto

  • Jahresgewinn unter 80.000 Euro

  • Geringes Betriebsvermögen

  • Wenige oder keine Angestellten

  • Lokale Geschäftstätigkeit ohne größere internationale Aktivitäten

Typische Anwendungsfälle

Ein Kleingewerbe eignet sich besonders für:

  • Nebenberufliche Selbstständigkeit (z. B. Studierende, Rentner)

  • Testphase einer Geschäftsidee

  • Übergangslösungen auf dem Weg zur Vollselbstständigkeit

Mögliche Tätigkeiten

Kleingewerbetreibende haben bei der Wahl ihrer Geschäftstätigkeit mehr Freiheit als Freiberufler. Letztere unterliegen einer klar definierten Liste an Tätigkeiten (§ 18 EStG) wie beispielsweise Journalismus, Heilberufe oder beratende Berufe. Kleingewerbetreibende dürfen nahezu jede gewerbliche Tätigkeit ausüben – vom Online-Handel bis zum Hausmeisterservice.

 

Infografik zum Thema Kleingewerbe: Definition, Merkmale, Voraussetzungen zur Anmeldung und Unterschiede zur Kleinunternehmerregelung – visuell dargestellt mit Symbolen und kurzen Textblöcken.

Rechtsformen für Kleingewerbe

  • Einzelunternehmen: Die häufigste Form. Der Gründer haftet mit dem gesamten Privatvermögen.

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Möglich bei mindestens zwei natürlichen Personen. Auch hier haften alle gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.

Beide Rechtsformen müssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden – eine freiwillige Eintragung ist jedoch möglich und macht das Unternehmen zum „Kannkaufmann“.

Fazit

Das Kleingewerbe ist eine einfache, flexible und kostengünstige Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen – besonders geeignet für Gründer mit geringen Umsätzen, Existenzgründer, Nebenverdiener oder zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Die überschaubaren steuerlichen Pflichten und formalen Anforderungen machen es zur beliebten Wahl für viele angehende Unternehmer.

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