3 Min
Ein Mann mit kurzen dunklen Haaren sitzt an einem Schreibtisch mit einem Laptop. In der einen Hand hält er einige Blätter, in der anderen sein Smartphone. Sein Gesichtsausdruck wirkt nachdenklich oder besorgt. Im Vordergrund steht ein Label mit „EÜR“ und einem Buchsymbol. Der Hintergrund ist blau mit einem digitalen Muster.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt) wird in der Regel am Anfang eines neuen Jahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellt. Sie dient hauptsächlich der Gewinnermittlung und wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen mit der “Anlage G” (für Gewerbebetrieb) bzw. “Anlage S” (für Selbstständige Tätigkeiten) beim Finanzamt eingereicht.

Die EÜR ist die “vereinfachte” Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten – und die nicht freiwillig oder wegen der gewählten Rechtsform ins Handelsregister eingetragen sind. Freiberufler (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten) kommen auf jeden Fall in den Genuss der vereinfachten Buchführung. Vorteile: Es muss keine Bilanz erstellt werden, die Pflicht zur Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens entfällt und bei der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung an, sondern darauf, wann das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Erste Hilfe: Steuern & Buchführung

Mehr zum Thema EÜR finden Sie im Handbuch-Kapitel “Steueranmeldungen und Steuererklärungen”. Ausführliche Informationen zu allen wichtigen Steuer- und Buchführungsthemen bietet darüber hinaus die interaktive Kontexthilfe, die Sie über die blauen “Hinweis”-Links im Arbeitsbereich “Finanzen” – “Steuerauswertungen” aufrufen. Die Startseite der Buchführungs-Hilfe lässt sich außerdem über den Menüpunkt “Hilfe” – “Erste Hilfe: Steuern & Buchführung” öffnen.

Artikel zu ähnlichen Themen

Kleingewerbe Beitragsbild
Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb mit vergleichsweise geringem wirtschaftlichem Umfang, der nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist und keiner Bilanzierungspflicht unterliegt. Anders als Kaufleute sind Kleingewerbetreibende nicht an die
Abschreibungen Beitragsbild
Abschreibungen
Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern, die teurer sind als netto 800 Euro (bis 2017: 410 Euro), darfst du im Jahr des Kaufs nicht in voller Höhe als Betriebsausgabe von deinen Einnahmen abziehen.
Fahrtenbuch Beitragsbild
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist eine systematische Aufzeichnung aller Fahrten, die mit einem bestimmten Fahrzeug durchgeführt werden. Es dient dazu, den Zweck und Umfang der Nutzung – insbesondere die Unterscheidung zwischen privater