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Symbolgrafik mit zwei übereinanderliegenden Dokumenten und der Überschrift „Handelsregisterauszug“ vor gelbem Hintergrund

Was ist ein Handelsregisterauszug und warum ist er wichtig?

Der Handelsregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das dir alle wesentlichen Infos über dein Unternehmen liefert – von Firmennamen und Sitz über Rechtsform und Kapital bis hin zu Vertretungsbefugnis wie Geschäftsführer oder Prokuristin. Dieses Dokument brauchst du nicht nur bei der Gründung, sondern auch im laufenden Geschäft – etwa für Gewerbeanmeldung, Banken, Kreditgeber oder Geschäftspartner.

Wann brauchst du einen aktuellen Auszug?

Reicht der Auszug von der Gründung noch aus? Meist ja – solange sich nichts geändert hat. Wenn sich jedoch etwas in deinem Unternehmen getan hat – wie:

  • Geschäftsführerwechsel

  • Umzug oder neue Zweigstelle

  • Änderung der Rechtsform oder Kapitalstruktur

… solltest du einen neuen Auszug holen, damit alle Angaben aktuell sind.

Welche Angaben findest du im Auszug?

Unabhängig vom Bundesland enthält der Auszug stets folgende Punkte:

  • Firma, Rechtsform und Handelsregisternummer

  • Sitz, Anschrift, mögliche Filialen

  • Unternehmensgegenstand

  • Vertretungsbefugte Personen

  • Grund‑ bzw. Stammkapital

  • Registergericht, Datum der letzten Eintragung

  • Anzahl früherer Eintragungen (Details sind nicht sichtbar)

Durch diese Infos kannst du dich als seriöses Unternehmen präsentieren – was Vertrauen schafft.

Welche Varianten des Handelsregisterauszugs gibt es?

Je nach Zweck benötigst du den passenden Auszug:

  • Einfacher aktueller Ausdruck (Abdruck): zeigt den aktuellen Stand

  • Chronologischer Abdruck: listet alle elektronisch erfassten Einträge

  • Historischer Auszug: zeigt das analoge Register vor Digitalisierung

  • Beglaubigter Auszug: offiziell bestätigt, mit Siegel – nötig für öffentliche Stellen oder notarielle Vorgänge

Das Registerportal („handelsregister.de“) bietet diese Auszüge meist kostenlos seit August 2022; früher kostete ein Abruf online ca. 4,50 €.

Transparenzregister: Pflicht auch nach dem Auszug

Seit dem 1. August 2021 ist das Transparenzregister ein sogenanntes Vollregister – du musst also unverzüglich nach deiner Handelsregistereintragung auch deine wirtschaftlich Berechtigen eintragen. Dabei gelten Übergangsfristen:

  • GmbHs, UGs, Genossenschaften: bis 30. Juni 2022

  • Personengesellschaften (z. B. OHG, KG): bis 31. Dezember 2022

Seitdem besteht keine Fiktion mehr – du bist tatsächlich meldepflichtig. Für fehlende Einträge drohen Bußgelder. Eintragungen erfolgen online über das Transparenzregister, Gebühren fallen einmalig und jährlich an.

Wie bekommst du deinen Auszug?

Du kannst online über das Registerportal (bzw. direkt beim Amtsgericht) sofort einen einfachen elektronischen Auszug beantragen – oft kostenlos. Umfangreichere Versionen (chronologisch, historisch oder beglaubigt) bekommst du per Post – hier fallen geringe Gebühren an.

So bist du immer richtig vorbereitet

Wenn du einen Auszug für Gewerbeanmeldung, Verträge, Bankgespräche oder Behörden brauchst, geht’s schnell und unkompliziert. Für spezielle Anliegen – z. B. gerichtliche oder notarielle Vorgänge – wähle den chronologischen oder beglaubigten Auszug. Und vergiss nicht die Transparenzregister-Eintragung – die ist inzwischen Pflicht.

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