Welche Varianten des Handelsregisterauszugs gibt es?
Je nach Zweck benötigst du den passenden Auszug:
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Einfacher aktueller Ausdruck (Abdruck): zeigt den aktuellen Stand
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Chronologischer Abdruck: listet alle elektronisch erfassten Einträge
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Historischer Auszug: zeigt das analoge Register vor Digitalisierung
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Beglaubigter Auszug: offiziell bestätigt, mit Siegel – nötig für öffentliche Stellen oder notarielle Vorgänge
Das Registerportal („handelsregister.de“) bietet diese Auszüge meist kostenlos seit August 2022; früher kostete ein Abruf online ca. 4,50 €.
Transparenzregister: Pflicht auch nach dem Auszug
Seit dem 1. August 2021 ist das Transparenzregister ein sogenanntes Vollregister – du musst also unverzüglich nach deiner Handelsregistereintragung auch deine wirtschaftlich Berechtigen eintragen. Dabei gelten Übergangsfristen:
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GmbHs, UGs, Genossenschaften: bis 30. Juni 2022
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Personengesellschaften (z. B. OHG, KG): bis 31. Dezember 2022
Seitdem besteht keine Fiktion mehr – du bist tatsächlich meldepflichtig. Für fehlende Einträge drohen Bußgelder. Eintragungen erfolgen online über das Transparenzregister, Gebühren fallen einmalig und jährlich an.