Ist jeder Geschäftsvorfall einzeln mit Art und Menge oder Umfang aufgeführt?
Da eine Sammelrechnung verschiedene Dienstleistungen oder Lieferungen abrechnet, muss jeder Posten identifizierbar sein. Für jede abgerechnete Lieferung muss aus der Rechnung hervorgehen, was und wie viel geliefert wurde. Im Fall verschiedener Dienstleistungen muss jeweils klar sein, worin sie bestand und wann sie erbracht bzw. abgenommen wurde.
Daumenregel: Die Sammelrechnung muss die abgerechneten Geschäftsvorfälle so genau bestimmen, dass ein Betriebsprüfer die einzelnen Rechnungsposition der internen Buchung zuordnen und den berechneten Preis nachvollziehen kann.
Es bietet sich an, die einzelnen Geschäftsvorfälle, die in der Sammelrechnung abgerechnet werden, chronologisch zu sortieren. Das macht vor allem bei umfangreichen Rechnungsdokumenten die Zuordnung einfacher. Alternativ können auch Gruppen gebildet werden, zum Beispiel nach Warenarten oder Projekten.