
Nein, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= USt-IdNr., auch USt-ID genannt) brauchst du als Kleinunternehmer nicht unbedingt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erleichtert grenzüberschreitende Geschäfte in der Europäischen Union (EU). Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und juristische Personen hingegen müssen bei innergemeinschaftlichen Geschäften ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Die USt-IdNr. kann bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erspart Umsatzsteuer-Erstattungen
Wenn beide Seiten eine USt-IdNr. vorweisen können, braucht der Lieferant oder Dienstleister keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wegen der steuerfreien Rechnungen muss auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Dadurch wiederum entfallen die früher üblichen umständlichen Umsatzsteuer-Erstattungen bei …
- innergemeinschaftlichen Lieferungen und
- innergemeinschaftlichen Leistungen
Wichtig: Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf umsatzsteuerfreie Rechnungen von anderen Unternehmern in der EU! Das ist in § 1a Abs. 3 Nr. 1b USt geregelt.
Obwohl du von der Umsatzsteuer befreit bist, kannst du dir deine USt-IdNr. mitteilen lassen. Für die gibt es nämlich noch eine weitere sinnvolle Einsatzmöglichkeit: Die UStIdNr. ersetzt bei Bedarf die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung.
Hintergrund: Viele Geschäftsleute möchten ihre persönliche Steuernummer ungern auf Ausgangsrechnungen, Briefbögen oder gar im Internet veröffentlichen. Deshalb dürfen Unternehmer beim Rechnung schreiben wahlweise die Finanzamts-Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angeben. Das steht in § 14 Abs.4 Nr.2 UStG:
Um die Eingangsfrage zu beantworten: Falls die Veröffentlichung deiner Steuernummer für dich kein Problem darstellt, kannst du dir als Kleinunternehmer den USt-IdNr.-Antrag sparen. Du bist nicht dazu verpflichtet!
Neu ist, dass die ID seit Inkrafttreten des jüngsten EU-Digitalpaktes zusätzlich an Bedeutung gewonnen hat:
- Bei der Anmeldung an der Sonderregelung One-Stop-Shop (OSS) wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgefragt. Mehr zu den neuen Regeln für Privatkundengeschäfte in der EU erfahren Sie in unserem Ratgeber.
- Außerdem verlangen seit Juli immer mehr Online-Händler die Angabe einer USt-IdNr. Ebay & Co. erfüllen damit die Auflagen der Finanzverwaltungen. Die wiederum versuchen, durch Abfrage des Unternehmerstatus für mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zu sorgen und ihre Einnahmen durch die Umsatzsteuer zu erhöhen.
Das Problem: Viele Steuerpflichtige haben noch keine USt-IdNr oder kennen sie nicht. Dabei wird in Deutschland jedem Gründer bei Anmeldung seines Gewerbebetriebs oder bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit obligatorisch die unverwechselbare Umsatzsteuer-ID zugewiesen. Verantwortlich für die Zuteilung ist das Bundeszentralamt für Steuern. Mitgeteilt wird die USt-IdNr jedoch erst auf Antrag.