Enthält eine Schlussrechnung Umsatzsteuer, ist Vorsicht geboten. Bei Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer schaut das Finanzamt immer ganz genau hin. Das gilt erst recht dann, wenn zuvor bereits Zwischenabrechnungen erfolgt sind.
Enthält eine Schlussrechnung Umsatzsteuer, ist Vorsicht geboten. Bei Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer schaut das Finanzamt immer ganz genau hin. Das gilt erst recht dann, wenn zuvor bereits Zwischenabrechnungen erfolgt sind.
Rechnungsdokumente, mit denen du Teil- und Vorauszahlungen verlangst, heißen landläufig Abschlagsrechnung. Nachdem du den Gesamtauftrag abgewickelt hast, schreibst du deine Schlussrechnung. Der Gesetzgeber spricht in § 14 Abs. 5 UStG von „Endrechnung“.
Grundsätzlich gelten für Abschlags- und Schlussrechnungen dieselben Vorschriften wie für normale Rechnungen. Dazu zählen:
(1) Firma, Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers = Rechnungsausstellers (z. B. im Seitenkopf oder in der Fußzeile),
(2) Firma, Name und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers (z. B. im Adressfeld),
(3) Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identnummer (USt IdNr.) des Ausstellers,
(4) fortlaufende Rechnungsnummer,
(5) Rechnungsdatum (= Ausstellungsdatum),
(6) Liefer- oder Leistungsdatum (Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung),
(7) Angaben über Art und Anzahl der gelieferten Waren bzw. Art und Dauer der Dienstleistung,
(8) nach Umsatzsteuersätzen aufgeschlüsselte Rechnungsbeträge,
(9) der im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuerbetrag sowie
(10) Gründe für eventuelle Umsatzsteuer-Befreiungen
In Schlussrechnungen gehören zusätzlich …
Vorsichtig ist beim Umsatzsteuerausweis auf Schlussrechnungen sein: Falls du dort …
… musst du die insgesamt ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Und zwar zusätzlich zu den Umsatzsteueranteilen aus den zuvor verschickten Abschlagsrechnungen! Der Gesetzgeber verlangt eine unmissverständliche Abrechnung der Umsatzsteueranteile.
Die gute Nachricht: Mit den Schlussrechnungen in WISO MeinBüro bist du auch in Sachen Umsatzsteuer auf der sicheren Seite. Sobald alle Abschlagsrechnungen bezahlt (oder ersatzweise storniert) sind, kannst du unter „Rechnungen“ – „Abschläge“ beim betreffenden „Projekt“ die „Schlussrechnung erstellen“
Neben den obligatorischen Rechnungsbestandteilen enthalten Schlussrechnungen die folgenden Besonderheiten: