Die Anschaffungskosten für „Geringwertiger Wirtschaftsgüter“ (GWG) darfst du im Jahr der Anschaffung komplett von der Steuer absetzen. Bis 2017 lag die GWG-Grenze bei 410 Euro. Abgesehen von der 1:1-Umrechnung in Euro war diese wichtige Wertgrenze zuvor 50 Jahre lang unverändert geblieben! Seit 2018 ist der Grenzwert auf 800 Euro gestiegen. Auf den ersten Blick sieht das nach einer guten Nachricht aus. Bei Licht betrachtet ist die Anhebung aber bloß ein Tropfen auf den heißen Stein: Gemessen an der Inflationsrate hätte die Erhöhung mindestens doppelt so hoch ausfallen müssen!
Grund genug, die vorhandenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und die neue GWG-Grenze bei Bedarf deutlich nach oben zu verschieben – von 800 Euro auf über 1.300 Euro! Möglich wird das durch den in § 7g Einkommensteuergesetz geregelten „Investitionsabzugsbetrag“ (IAB). Der völlig legale GWG-IAB-Trick ist an sich nicht neu – auf Basis der neuen GWG-Grenze ergibt sich nun aber eine ganz neue Größenordnung.