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Ein junger Mann mit Bart, dunklen Haaren und einem grauen T-Shirt mit schwarzer Latzhose steht vor einem dunkelblauen Hintergrund. Er lächelt freundlich und zeigt einen Daumen-hoch. Hinter ihm sind ein Geschäftssymbol mit einer Ladenfront sowie eine Lupe mit einem Balkendiagramm zu sehen.

Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?

Du bist gerade dabei zu gründen und fragst dich langsam: Bin ich noch Kleinunternehmer und darf somit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen? Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung eigentlich? Welche Rechtsform ist eigentlich die richtige für mich? Diese Fragen beantworten wir dir gern!

Vorab: Kleinunternehmer ist keine Rechtsform

Gerade wenn es um Rechtsformen geht, werden immer wieder Begriffe gemixt. „Kleinunternehmer“ ist keine Rechtsform, sondern eine Art Sonderstatus beim Finanzamt. In den meisten Fällen sind Kleinunternehmer gleichzeitig Einzelunternehmen! Dies ist jedoch kein Muss. Auch eine GmbH kann theoretisch Kleinunternehmer sein.

Kleinunternehmerregelung: Wer ist "Kleinunternehmer"?

Wer alles beim Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft werden kann ist leicht erklärt. Dafür müssen unabhängig der Rechtsform lediglich zwei Umsatzfaktoren gegeben sein:

  1. Im zurückliegenden Jahr lag der Umsatz unter EUR 25.000 und
  2. im laufenden Jahr wird der Umsatz voraussichtlich EUR 100.000 nicht überschreiten.

Du hast richtig gelesen: voraussichtlich! Sollte der der Umsatz für das laufende Jahr doch über EUR 50.000 liegen, musst du dir keine Sorgen machen. Für das laufende Jahr bleibt der Kleinunternehmer-Status bestehen.

Solange du jedoch Jahr für Jahr weniger als EUR 25.000 Umsatz erzielen, darfst du den Status Kleinunternehmer beibehalten. Aber ist das überhaupt ein Vorteil?

Der Vorteil für Kleinunternehmer

Der größte und mit Sicherheit auch wichtigste Vorteil für Kleinunternehmer ist der minimale Verwaltungsaufwand. Dieser kommt unter anderem durch den Wegfall der Umsatzsteuerregelung zustande. Heißt:

  • Der Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer ausweisen,
  • muss sich daher auch nicht um passende Steuersätze kümmern,
  • muss keine Umsatzsteuervoranmeldung machen,
  • muss keine Zahllast ans Finanzamt überweisen und
  • muss zu Beginn des Folgejahres keine Jahres-Umsatzsteuererklärung abgeben.

Der Nachteil für Kleinunternehmer

Wenn du dich fragen "Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?", solltest du dich auch fragen: "Wäre die Kleinunternehmerregelung für mich überhaupt ein Vorteil?"

Der größte Vorteil kann im schlimmsten Falle leider auch zum Nachteil werden. Denn: Da du keine Umsatzsteuer kassieren musst, gilt das gleiche (leider) auch für die Vorsteuer. Das ist gerade zu Beginn der Gründungsphase ein großer Nachteil – besonders, wenn du große Investitionen tätigst.

Beispiel:

Du kaufst eine Maschine, die netto EUR 15.000 kostet. Da du beim Finanzamt als Kleinunternehmer eingetragen bist und selber keine Umsatzsteuer ausweisen, musst du also den vollen Bruttobetrag, sprich EUR 17.850, zahlen. Ohne diesen Kleinunternehmer-Status, hättest du dir die EUR 2.850 Differenz vom Finanzamt wiedergeholt, oder verrechnet. Diese Möglichkeit hast du nun leider nicht.

Du solltest dir also gut überlegen, ob dieser Status für dich ein Vorteil ist. Gerade wenn du große Investition planst, solltest du diese Entscheidung gut überdenken!

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