Wer einen freien Beruf ausübt, muss darauf achten, dass mögliche gewerbliche Einkünfte davon strikt getrennt bleiben. Sonst droht Gewerbesteuerpflicht.
Riskant sind in dieser Hinsicht auch GbR-Konstrukte, denn gewerbliche Einkünfte eines Gesellschafters können alle anderen „infizieren“. Das gilt inzwischen selbst, wenn die gewerblichen Einkünfte nur Verluste einbringen, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.
Check your privilege: Freier Beruf und Gewerbe?
Ob die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit als freiberuflich oder als gewerblich zählen, hängt in erster Linie davon ab, was man genau macht. Ein Designer, eine Fotografin, ein Anwalt oder eine niedergelassene Ärztin über freie Berufe aus. Mit einer Kfz-Werkstatt, einem Online-Shop, einer Werbeagentur oder einem Fachhandel betreibt man ein Gewerbe. Genaueres zur Unterscheidung steht im Beitrag Gewerbetreibender oder Freiberufler – was bin ich?
Freiberufler genießen eine ganze Reihe von Privilegien. Sie müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, unabhängig von Umsatz und Gewinn keine doppelte Buchführung betreiben und nicht der IHK beitreten. Und vor allem: Sie sind von der Gewerbesteuer befreit. Deshalb sind Freiberufler in der Regel daran interessiert, diesen Status zu behalten.
Infizieren, abfärben, umqualifizieren: wenn die freiberufliche Tätigkeit plötzlich gewerblich wird
Der Freiberufler-Status ist in Gefahr, wenn im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit gemischte, d. h. sowohl freiberufliche wie gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein selbstständiger Musiker auch Musikinstrumente oder Merchandising verkauft.
In diesem Fall führen die gewerblichen Einkünfte aus dem Verkauf dazu, dass sämtliche Einkünfte des Künstlers als gewerblich zählen. Das nennt man im Steuerrecht „abfärben“ oder „infizieren“, oder man spricht davon, dass die freiberuflichen Einnahmen „umqualifiziert“ werden. Der Musiker wird in den Augen des Finanzamts zum Gewerbetreibenden, und zwar rückwirkend. Deshalb muss er möglicherweise nun Gewerbesteuererklärungen nachreichen und Gewerbesteuer bezahlen.
Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze: Solange die gewerblichen Einkünfte nicht mehr als 3 Prozent der Gesamteinkünfte betragen, und nicht mehr als 24.500 Euro erreichen, bleibt der Freiberufler-Status gewahrt. Das ist jedoch nicht viel, und jeder zusätzlich gewerblich verdiente Euro bedeutet den Abschied vom freien Beruf. Außerdem müssen beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden.