Arbeite ich als Gewerbetreibender oder Freiberufler? Über diesen Unterschied halten sich teilweise hartnäckige Missverständnisse. Auch Bezeichnungen wie “freiberuflich” und “selbständig” werden gerne mal munter durcheinandergeworfen. Hinzu kommt noch, dass die Definitionen eines Freiberuflers ziemlich verworren und unsicher ausfallen.
Wer ist selbstständig?
Wer sich nicht in einem Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis befindet, ist selbstständig. Man arbeitet auf eigene Rechnung, zahlt Einkommens- und meistens auch Umsatzsteuer und muss sich um die soziale Absicherung (Krankenkasse, Altersvorsorge, …) selbst kümmern. Selbstständige haben auch keinen bezahlten Urlaub. Sie sind also in jeder Hinsicht ihr eigener Chef.
Mit der Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und FreiberuflerInnen hat das noch nichts zu tun. Auch wenn Freiberufler und Selbstständige gerne gleichgesetzt werden, gibt es natürlich genauso selbstständige Gewerbetreibende. Hier geht es wirklich nur um die Abgrenzung zu Angestellten.
Wer betreibt ein Gewerbe?
Unter die Rubrik Gewerbe fallen zum Beispiel handwerkliche und industrielle Betriebe, Groß- und Einzelhändler, Gaststätten und Hotels, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Reparaturarbeiten, Vermögensberater oder vermittelnde Betriebe wie Agenturen oder Maklerbüros.
Außerdem zählen Kapitalgesellschaften wie eine AG oder GmbH immer zu den Gewerbebetrieben, unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit.
Als Gründer in diesem Bereich müssen Sie sich kostenpflichtig beim Gewerbeamt anmelden und unterliegen damit der Gewerbeordnung und häufig auch der Buchführungspflicht. Oft wird auch Gewerbesteuer fällig.