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Hände zählen einen Stapel 50-Euro-Scheine. Hintergrund: Grün.

Auszahlung

Grundbegriff des Rechnungswesens: Auszahlung

“Auszahlung” gehört zu den grundlegenden Begriffen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens und bildet zusammen mit seinem Pendant “Einzahlung” ein Begriffspaar. Bei Auszahlungen und Einzahlungen handelt es sich um negative bzw. positive Stromgrößen, die die Zahlungsmittel bestandsvermindernd oder bestandserhöhend verändern.

Weitere Begriffspaare, die sich auf den Abgang bzw. den Zugang von Vermögenspositionen beziehen und somit also eine Veränderung der verschiedenen Bestandsgrößen bewirken, sind hinsichtlich des Geldvermögens “Ausgabe” und “Einnahme”, hinsichtlich des Gesamtvermögens “Aufwand” und “Ertrag” sowie hinsichtlich des betriebsnotwendigen Vermögens “Kosten” und “Leistung” bzw. “Erlös”.

In der Umgangssprache werden die Begriffe der negativen Stromgrößen “Auszahlung”, ‚Ausgabe”, “Aufwand” und “Kosten” häufig fälschlicher- und verwirrenderweise synonym anstatt ihrer tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Definition entsprechend verwendet und nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Wie diese Begriffe definiert sind und inwieweit sie sich überschneiden und unterscheiden, wird in den jeweiligen WISO MeinBüro Lexikoneinträgen erklärt.

Definition: Auszahlung

Ein Abgang vom Bestand der Zahlungsmittel eines Unternehmens wird als Auszahlung bezeichnet. Der Zahlungsmittelbestand setzt sich im Wesentlichen aus Bargeld (Kassenbestand), den täglich verfügbaren Bank- und Sichtguthaben, aber auch aus Schecks zusammen. Eine Auszahlung hat als eine negative Stromgröße eine Verminderung des Zahlungsmittelbestands zur Folge, mindert jedoch nicht unbedingt zugleich auch das Geldvermögen, welches sich aus dem Zahlungsmittelbestand plus kurzfristige Forderungen minus kurzfristige Verbindlichkeiten zusammensetzt. Auszahlungen und Einzahlungen werden in der Kapitalflussrechnung (Cashflow) saldiert, auf deren Basis sich eine fundierte Aussage über die Liquidität eines Unternehmens treffen lässt. Auch in der Einnahmenüberschussrechnung und in den dynamischen Investitionsrechnungen, wie nach der Kapitalwertmethode, wird mit Auszahlungen und Einzahlungen gerechnet.

Abgrenzung zwischen Auszahlung und Ausgabe

Eine Auszahlung ist ein Vorgang, bei dem sich der Bestand an Zahlungsmitteln eines Unternehmens verringert, wohingegen bei einer Ausgabe der Bestand des Geldvermögens eines Unternehmens abnimmt. Somit können eine Auszahlung und eine Ausgabe identisch sein, aber das muss nicht zwangsläufig so sein. Dafür, ob dies der Fall ist oder nicht, ist in der Regel der Zeitpunkt bzw. die Periode, in der eine Leistung bezahlt und gebucht wird, ausschlaggebend.

Auszahlung ohne Ausgabe (Neutrale Auszahlung)

Eine Auszahlung, die keine Ausgabe ist, bzw. eine so genannte neutrale Auszahlung, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zeitpunkt, zu dem eine Leistung erbracht wurde, und der Zeitpunkt, zu dem eine Zahlung erfolgt, nicht in derselben Periode liegen. Zum Beispiel ist das der Fall, wenn das Unternehmen bestehende Verbindlichkeiten bezahlt, wobei die Lieferung oder Leistung bereits in der vorigen Periode erfolgte, oder auch, wenn ein Kredit zurückgezahlt wird oder aber bei Zahlungen von Spenden, bei denen das Unternehmen keine Lieferung bzw. Leistung erhält. Zwar verringert sich der Zahlungsmittelbestand und die Verbindlichkeiten vermindern sich, aber das Geldvermögen insgesamt bleibt gleich.

Auszahlung ist mit Ausgabe identisch

Eine Auszahlung stimmt mit einer Ausgabe überein, wenn das Unternehmen eine Rechnung für eine Lieferung oder Leistung sofort oder noch in derselben Periode bezahlt wird, wie es beispielsweise beim Barkauf der Fall ist.

Ausgabe ohne Auszahlung (kalkulatorische Ausgabe)

Auch bei einer so genannten kalkulatorischen Ausgabe erfolgt die Bezahlung nicht in derselben Periode, wie es zum Beispiel der Fall ist, wenn das Unternehmen eine Leistung oder Lieferung zwar bereits erhalten hat, das Zahlungsziel dafür jedoch für die folgende Periode eingeräumt wurde. Hier nimmt also der Zahlungsmittelbestand nicht unmittelbar ab, sondern erst dann, wenn das Geld fließt, allerdings erhöhen sich bereits die Verbindlichkeiten und somit nimmt auch das Geldvermögen des Unternehmens ab.

Die Privatentnahme

Wenn du als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR tätig bist, verschwimmen die Grenzen zwischen deiner geschäftlichen und privaten Sphäre oft schneller, als dir lieb ist. Eines der wichtigsten Konzepte, das du in diesem Zusammenhang verstehen musst, ist die Privatentnahme. Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen stellt sie eine ganz besondere Form der Auszahlung dar. Während normale Auszahlungen meist dazu dienen, Rechnungen von Lieferanten zu begleichen oder Material zu kaufen, hat die Privatentnahme einen anderen Zweck: Sie dient primär der Bestreitung deines persönlichen Lebensunterhalts.
 
Da du dir als Einzelunternehmer oder Freiberufler kein klassisches Gehalt auszahlst – anders als etwa der Geschäftsführer einer GmbH –, ist die Entnahme von Mitteln aus deinem Unternehmen der einzige Weg, wie du deine privaten Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Versicherungen finanzierst. Es ist wichtig zu begreifen, dass das Geld auf deinem Geschäftskonto rechtlich zwar dir gehört, buchhalterisch aber streng vom betrieblichen Vermögen getrennt werden muss, um die wirtschaftliche Lage deines Unternehmens korrekt darzustellen.

Was genau ist eine Auszahlung im betrieblichen Kontext?

Bevor wir tief in die Details der Privatentnahme eintauchen, ist es sinnvoll, den Grundbegriff der Auszahlung klar zu definieren. Im betriebswirtschaftlichen Sinne ist eine Auszahlung jede Verminderung deines Zahlungsmittelbestands. Dieser Bestand setzt sich im Wesentlichen aus deinem Bargeld in der Kasse, deinen täglich verfügbaren Bankguthaben und Schecks zusammen. Jedes Mal, wenn Geld von deinem Geschäftskonto abfließt oder du Bargeld aus der Firmenkasse nimmst, tätigst du eine Auszahlung. Diese ist eine sogenannte negative Stromgröße, die deine Liquidität unmittelbar beeinflusst.
 
Wichtig ist hierbei die Abgrenzung zu anderen Begriffen wie „Aufwand“ oder „Kosten“. Nicht jede Auszahlung ist gleichzeitig eine betriebliche Ausgabe, die deinen Gewinn mindert. Wenn du beispielsweise einen Kredit tilgst, verringert sich zwar dein Kontostand (Auszahlung), aber dein Reinvermögen bleibt gleich, da im Gegenzug auch deine Schulden sinken. Die Privatentnahme fällt in eine ähnliche Kategorie: Es fließt zwar Geld ab, aber dieses Geld wird nicht für den Betrieb verbraucht oder investiert. Deshalb spricht man hier oft von einer neutralen Auszahlung, da sie zwar deinen Kassenbestand mindert, aber nicht deinen geschäftlichen Gewinn reduziert.

Die Privatentnahme als Sonderform der Auszahlung

Die Privatentnahme ist deshalb eine Sonderform, weil sie den betrieblichen Kreislauf verlässt, ohne dass dein Unternehmen dafür eine direkte Gegenleistung erhält. Wenn du beispielsweise 2.000 Euro für deine private Miete von deinem Geschäftskonto überweist, ist das eine klassische Barentnahme. Du entnimmst dabei Mittel aus dem Eigenkapital deines Unternehmens. Im Gegensatz zu Betriebsausgaben, wie der Miete für dein Büro oder dem Kauf von Arbeitsmaterialien, darf diese Auszahlung deinen Gewinn am Ende des Jahres nicht schmälern.
Buchhalterisch wird dieser Vorgang über ein spezielles Privatkonto erfasst, das als Unterkonto deines Eigenkapitals geführt wird. Es ist entscheidend zu verstehen, dass dieses Privatkonto in deiner Buchhaltung nichts mit deinem tatsächlichen privaten Girokonto bei der Bank zu tun hat; es dient lediglich dazu, die Bewegungen zwischen deinem Privatvermögen und dem Firmenvermögen transparent zu dokumentieren. Da die Privatentnahme das Eigenkapital mindert, verringert sie zwar dein gesamtes Betriebsvermögen, lässt aber den operativen Erfolg unberührt. Für das Finanzamt ist das besonders wichtig: Dein steuerpflichtiger Gewinn bleibt gleich hoch, egal ob du dir viel oder wenig Geld für private Zwecke entnimmst. Dein Lebensstil hat also keinen Einfluss darauf, wie viel Einkommensteuer du auf deine betrieblichen Gewinne zahlst.
Die verschiedenen Gesichter der Entnahme: Von Waren bis zur Autonutzung
 
Privatentnahmen bestehen nicht immer nur aus Bargeld oder Überweisungen. Als Selbstständiger nutzt du oft auch andere Ressourcen deines Unternehmens privat, was ebenfalls als Entnahme gewertet wird. Man unterscheidet hier verschiedene Kategorien, die alle eine Form der Auszahlung oder zumindest eine unentgeltliche Wertabgabe darstellen. Eine häufige Form ist die Sachentnahme. Stell dir vor, du betreibst eine Bäckerei und nimmst am Abend Brot oder Kuchen für deine Familie mit nach Hause. In diesem Moment entnimmst du eine Ware aus deinem Betriebsvermögen für private Zwecke.
 
Auch die Nutzungsentnahme spielt eine große Rolle, insbesondere beim Firmenwagen oder dem Geschäftshandy. Wenn du dein betriebliches Fahrzeug für private Einkaufsfahrten oder den Urlaub nutzt, entnimmst du dem Unternehmen einen Teil der Nutzungsleistung. Schließlich gibt es noch die Leistungsentnahme, zum Beispiel wenn du als professioneller Fotograf kostenlose Porträtaufnahmen für deine Verwandten erstellst und auf eine Rechnung verzichtest. In all diesen Fällen verlässt ein Wert dein Unternehmen in Richtung deiner Privatsphäre. Auch wenn hier nicht immer direkt „Geld fließt“, muss dieser Wertverzehr buchhalterisch korrekt als Entnahme erfasst werden, um den Grundsatz der Trennung von Betrieb und Privatleben zu wahren.

Bewertung und steuerliche Fallstricke: Der Teilwert und die Umsatzsteuer

Ein kritischer Punkt bei der Privatentnahme ist die Frage, welchen Wert man für eine Sache oder eine Nutzung ansetzt. Während bei einer Geldentnahme der Wert klar ist, nutzt das Finanzamt bei Gegenständen den sogenannten Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme. Der Teilwert ist vereinfacht gesagt der Betrag, den ein Käufer des gesamten Betriebs für dieses einzelne Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises ansetzen würde. In der Praxis entspricht dies meist dem aktuellen Marktpreis oder Verkehrswert. Wenn du also einen alten Firmenrechner privat übernimmst, musst du ihn mit dem Wert ansetzen, den er aktuell auf dem Gebrauchtmarkt noch hätte.
Besonders aufmerksam wird das Finanzamt beim Thema Umsatzsteuer. Das Steuerrecht betrachtet Privatentnahmen von Waren oder Leistungen oft als unentgeltliche Wertabgaben. Das bedeutet, der Gesetzgeber tut so, als hättest du den Gegenstand oder die Leistung an dich selbst verkauft. Als Bemessungsgrundlage dient hierbei der Einkaufspreis eines gleichartigen Gegenstands zum Zeitpunkt der Entnahme. Wenn du also Waren für dich selbst entnimmst, musst du darauf in der Regel Umsatzsteuer abführen, sofern du beim ursprünglichen Kauf dieser Waren auch den Vorsteuerabzug geltend gemacht hast.
 
Beim Firmenwagen gibt es zur Vereinfachung oft pauschale Regelungen wie die Ein-Prozent-Regelung, bei der monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als Nutzungsentnahme verbucht wird. Für moderne Elektroautos gibt es hier sogar deutliche steuerliche Vorteile, bei denen nur 0,25 oder 0,5 Prozent angesetzt werden müssen. Eine genaue Dokumentation oder das Führen eines Fahrtenbuchs kann dir helfen, die tatsächliche private Nutzung genau nachzuweisen und unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

Erfahre in unserem Handbuch, wie du Ausgaben in WISO MeinBüro verbuchst

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