Unterschied zwischen KU-IdNr., USt-IdNr. und W-IdNr.
USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
Diese Nummer ist EU-weit anerkannt und kann auch von Kleinunternehmern beantragt werden – sie verlieren dadurch nicht ihren Status. Sie ist besonders sinnvoll für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU, etwa zur Nutzung des Reverse-Charge-Verfahrens oder beim Einkauf digitaler Services.
W-IdNr. (Wirtschafts-Identifikationsnummer)
Ein neu eingeführtes, automatisches Identifikationsmerkmal ab November 2024 für alle wirtschaftlich tätigen Personen, inklusive Kleinunternehmer. Die Nummer erfolgt ohne Antrag, wird digital über ELSTER mitgeteilt und dient der eindeutigen Identifikation bei Behörden. Sie ersetzt die KU‑IdNr. oder USt‑IdNr. nicht, sondern existiert parallel.
KU-IdNr.
Eine Ergänzung zur bereits bestehenden Steuernummer (und möglichen USt‑IdNr.), speziell für Kleinunternehmer, die innergemeinschaftliche Umsatzmeldungen machen möchten.
Wann brauchst du welche Nummer?
- Du bietest nur in Deutschland Dienstleistungen oder Waren an? Dann reicht deine Steuernummer – keine KU‑IdNr. oder USt‑IdNr. notwendig.
- Du tätigst innergemeinschaftliche Umsätze in der EU? Dann brauchst du mindestens die USt‑IdNr. – sie ist sinnvoll und erlaubt dir die Nutzung gesetzlicher Verfahren wie Reverse-Charge, ohne Umsatzsteuer auszuweisen oder zahlen.
- Du möchtest von der EU‑Kleinunternehmerregelung profitieren und regelmäßig melden? Dann ist die KU‑IdNr. Pflicht.
- Kurz zur W‑IdNr.: Du bekommst sie automatisch, wenn du wirtschaftlich tätig bist und entweder Umsatzsteuererklärungen abgeben musst oder Kleinunternehmer bist.