Welche Kosten sind absetzbar?
Erfüllst du die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, kannst du anteilige Wohnkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise:
- Miete einschließlich Nebenkosten
- Heiz- und Stromkosten
- Wasser- und Müllgebühren
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
Zusätzlich können Renovierungskosten, die ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen, vollständig berücksichtigt werden.
Von den Raumkosten zu unterscheiden sind Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Computer, Bürostuhl oder Regale. Diese lassen sich unabhängig davon absetzen, ob dein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird.
Besonderheiten für Selbstständige
Selbstständige sollten ihre Aufwendungen sorgfältig dokumentieren. Das Finanzamt kann Nachweise wie Grundrisse, Fotos oder Berechnungen zur Flächenaufteilung verlangen. Außerdem müssen die Kosten getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
Besitzt du eine selbst genutzte Immobilie, kann ein Arbeitszimmer in bestimmten Fällen sogar zum Betriebsvermögen gehören. Das kann sich später beim Verkauf der Immobilie steuerlich auswirken. Vor allem bei wertvollen Immobilien lohnt sich deshalb eine steuerliche Beratung.
Die Zusammenfassung
Ein häusliches Arbeitszimmer kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Entscheidend ist jedoch, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig sind ein abgeschlossener Raum, die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung und der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit.
Erfüllst du diese Anforderungen nicht, kannst du häufig dennoch von der Tagespauschale profitieren. Gerade für Selbstständige lohnt es sich daher, die eigene Arbeitssituation regelmäßig zu prüfen und die steuerlich günstigste Variante zu wählen.