
Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen von einem Lieferanten oder Dienstleister erhält. Sie dokumentiert eine erbrachte Leistung oder gelieferte Ware und enthält wichtige Informationen zu Kosten, Zahlungsfristen und der enthaltenen Umsatzsteuer. Für Unternehmen ist die Eingangsrechnung besonders wichtig, weil sie als Nachweis für Geschäftsausgaben dient und oft zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Welche Angaben muss eine Eingangsrechnung enthalten?
Damit eine Eingangsrechnung gültig ist, muss sie bestimmte gesetzliche Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
- Beschreibung der gelieferten Ware oder Dienstleistung
- Menge und Preis der gelieferten Produkte oder erbrachten Leistungen
- Umsatzsteuersatz und Steuerbetrag (außer bei steuerfreien Rechnungen oder Kleinunternehmern)
- Gesamtbetrag der Rechnung
- Falls zutreffend, ein Hinweis auf besondere Steuerregelungen, z. B. „Reverse-Charge-Verfahren„
Fehlen diese Angaben, kann es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen, insbesondere beim Vorsteuerabzug.
Wie prüft man als Unternehmer eine Eingangsrechnung?
Unternehmer sollten jede Eingangsrechnung genau prüfen, bevor sie bezahlt wird. Wichtig sind dabei folgende Punkte:
- Sind alle Pflichtangaben enthalten? Falls nicht, kann die Rechnung ungültig sein.
- Sind die Beträge korrekt? Fehlerhafte Beträge können zu Überzahlungen oder falschen Steuerabzügen führen.
- Stimmt die Leistung oder Ware mit der Bestellung überein? Falls etwas fehlt oder falsch geliefert wurde, sollte der Rechnungssteller kontaktiert werden.
- Sind die Zahlungsbedingungen akzeptabel? Zahlungsfristen sollten beachtet werden, um Mahngebühren zu vermeiden.
Welche Rolle spielt die Eingangsrechnung in der Buchhaltung?
Eingangsrechnungen sind ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung. Sie werden als Betriebsausgaben verbucht und beeinflussen die Steuerberechnung. Wenn Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist, kann das Unternehmen diese als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern, sofern es umsatzsteuerpflichtig ist.
Zur besseren Übersicht sollten Eingangsrechnungen systematisch erfasst und archiviert werden. Viele Unternehmen nutzen dafür digitale Buchhaltungsprogramme wie WISO MeinBüro, um Rechnungen automatisch zu speichern und zu verwalten.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Nicht jede Eingangsrechnung enthält Umsatzsteuer. Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) weisen keine Umsatzsteuer aus, da diese nicht zur Erhebung verpflichtet sind. Auch Rechnungen aus dem Ausland können besondere Regelungen unterliegen, etwa das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer selbst abführt.
Warum ist eine korrekte Bearbeitung von Eingangsrechnungen wichtig?
Fehlerhafte oder fehlende Eingangsrechnungen können zu finanziellen Verlusten führen, sei es durch falsche Zahlungen, fehlende Steuererstattungen oder Ärger mit dem Finanzamt. Eine sorgfältige Prüfung und Ablage helfen, den Überblick über die Finanzen zu behalten und steuerliche Vorteile zu nutzen.