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Frau mit besorgtem Gesichtsausdruck hält eine große Uhr, umgeben von Haftnotizen, Laptop und Kalender-Symbolen

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung für die UStVA

Wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, musst du regelmäßig deine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) abgeben. Auch wenn eine gute Buchhaltungssoftware dich dabei optimal unterstützt, kann es schon mal stressig werden. Mit einem Antrag auf Dauerfristverlängerung kannst du dir wahrscheinlich etwas mehr Luft verschaffen. Wir erklären, wie das geht:

Diese Fristen gelten normalerweise für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Gründer müssen innerhalb der ersten beiden Jahre ihrer Selbstständigkeit jeden Monat eine Voranmeldung abgeben. Anschließend können sie auf Antrag zur quartalsweisen Abgabe der UStVA wechseln, es sei denn ihre Umsatzsteuerzahllast lag im Vorjahr bei über  7.500€.

Fällig ist deine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung als Unternehmer immer zum 10. Tag des folgenden Monats. Für Dezember 2025 also am 10. Januar 2026. Für Quartalszahler sind die nächsten Termine

  • der 10. Januar,
  • 10. April,
  • 10. Juli,
  • 10. Oktober,
  • 10. Januar und so weiter.

Bei diesen Fristen nehmen es die Ämter gerne genau. Im Falle einer Verspätung drohen Verspätungszuschläge, Strafzinsen und eventuell sogar ein Bußgeld, sollten sich die Verspätungen wiederholen!

Das ändert sich mit der Dauerfristverlängerung

Mit der Dauerfristverlängerung können Unternehmer (egal ob für jeden einzelnen Monat oder je Quartal) den Abgabetermin um einen Monat nach hinten verschieben. Das wäre dann also der 10. Februar 2026 für die UStVA vom Dezember 2025.

Und um noch bisschen mehr mit Daten zu jonglieren: Fällt ein Abgabetermin nicht auf einen Werktag, zum Beispiel bei Verschiebung per Dauerfristverlängerung vom 10. April auf den 10. Mai 2018 (Christi Himmelfahrt), gilt automatisch der nächste Werktag als Frist. Im Beispiel wäre das der 11. Mai.

Ist Ihre Dauerfristverlängerung einmal “aktiv”, gilt sie auch für die folgenden Kalenderjahre. Später kann sie auf Wunsch auch widerrufen werden.

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Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen und was sind Sondervorauszahlungen?

Die Dauerfristverlängerung musst du bei dem für dich zuständigen Finanzamt beantragen. Du brauchst für diesen Antrag keine Begründung, und in aller Regel hat das Finanzamt auch nichts dagegen. Keine Ablehnung gilt dabei automatisch als Genehmigung.

Das Finanzamt wäre nicht das Finanzamt, wenn es nicht auch hier eine klare Frist gäbe. Als Monatszahler musst du deinen Antrag auf Dauerfristverlängerung spätestens bis zum 10. Februar stellen, damit die Fristverlängerung im laufenden Kalenderjahr gilt. Wer seine Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise einreicht, kann sich für diesen Antrag bis zum  10. April Zeit lassen.

Unternehmer, die jeden Monat “voranmelden”, haben leider einen weiteren Nachteil: Sie müssen, wenn sie die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, zum Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt 1/11 der Vorjahres-Zahllast und soll dem Staat seinen Zinsvorteil bewahren. Wenn du gerade frisch gegründet hast, wird der künftigen Umsatz als Berechnungsgrundlage der Sondervorauszahlung geschätzt.

Du gewinnst also etwas Zeit für die genaue Abrechnung deiner Steuereinnahmen, dein Geld muss aber trotzdem zeitig beim Fiskus ankommen. Im Dezember darfst du die Sondervorauszahlung wieder als Umsatzsteuer-Erstattung zurechnen, sodass im Grunde nur Geld in und her geschoben wird. Aber für viele Unternehmen kann selbst das durchaus sinnvoll sein.

So stellst du den Antrag auf Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung beantragst du auf elektronischem Weg über ELSTER. Aber wahrscheinlich ist das gar nicht nötig, denn Nutzer von WISO MeinBüro erledigen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung innerhalb weniger Minuten. Wenn du deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in WISO MeinBüro den entsprechenden Buchungs-Kategorien zuordnen, legt das Programm automatisch auch den passenden (Umsatz-)Steuersatz fest.

Dank dieser cleveren Zuordnungsautomatik weiß die Software zu jedem Zeitpunkt, wie hoch deine Umsatzsteuereinnahmen während der zurückliegenden Monate waren und wie viel Umsatzsteuer du selbst in diesem Zeitraum gezahlt haben. Diese Daten werden dann für die UStVA “gezogen”, sodass du das nicht von Hand erledigen musst. Keine Panik und keine Nachtschichten mehr auf den letzten Drücker.

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