Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen und was sind Sondervorauszahlungen?
Die Dauerfristverlängerung musst du bei dem für dich zuständigen Finanzamt beantragen. Du brauchst für diesen Antrag keine Begründung, und in aller Regel hat das Finanzamt auch nichts dagegen. Keine Ablehnung gilt dabei automatisch als Genehmigung.
Das Finanzamt wäre nicht das Finanzamt, wenn es nicht auch hier eine klare Frist gäbe. Als Monatszahler musst du deinen Antrag auf Dauerfristverlängerung spätestens bis zum 10. Februar stellen, damit die Fristverlängerung im laufenden Kalenderjahr gilt. Wer seine Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise einreicht, kann sich für diesen Antrag bis zum 10. April Zeit lassen.
Unternehmer, die jeden Monat “voranmelden”, haben leider einen weiteren Nachteil: Sie müssen, wenn sie die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, zum Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt 1/11 der Vorjahres-Zahllast und soll dem Staat seinen Zinsvorteil bewahren. Wenn du gerade frisch gegründet hast, wird der künftigen Umsatz als Berechnungsgrundlage der Sondervorauszahlung geschätzt.
Du gewinnst also etwas Zeit für die genaue Abrechnung deiner Steuereinnahmen, dein Geld muss aber trotzdem zeitig beim Fiskus ankommen. Im Dezember darfst du die Sondervorauszahlung wieder als Umsatzsteuer-Erstattung zurechnen, sodass im Grunde nur Geld in und her geschoben wird. Aber für viele Unternehmen kann selbst das durchaus sinnvoll sein.
So stellst du den Antrag auf Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung beantragst du auf elektronischem Weg über ELSTER. Aber wahrscheinlich ist das gar nicht nötig, denn Nutzer von WISO MeinBüro erledigen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung innerhalb weniger Minuten. Wenn du deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in WISO MeinBüro den entsprechenden Buchungs-Kategorien zuordnen, legt das Programm automatisch auch den passenden (Umsatz-)Steuersatz fest.
Dank dieser cleveren Zuordnungsautomatik weiß die Software zu jedem Zeitpunkt, wie hoch deine Umsatzsteuereinnahmen während der zurückliegenden Monate waren und wie viel Umsatzsteuer du selbst in diesem Zeitraum gezahlt haben. Diese Daten werden dann für die UStVA “gezogen”, sodass du das nicht von Hand erledigen musst. Keine Panik und keine Nachtschichten mehr auf den letzten Drücker.