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Eine Arm, gekleidet in eine hellblaues Hemd, hält einen blauen Stempel mit der Aufschrift "Wahlrecht?". Vor dem rotem Hintergrund: ein Fragezeichen und ein Symbol für das Finanzamt.

E-Rechnungspflicht: Verwirrung um das Wahlrecht für Kleinunternehmer

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine allgemeine E-Rechnungspflicht für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Für Kleinunternehmer sieht die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (§ 34a Satz 4 UStDV) jedoch ein Wahlrecht vor: Sie dürfen weiterhin klassische Rechnungsformate wie Papier- oder PDF-Rechnungen verwenden – auch im B2B-Bereich.

BMF sorgt mit neuer Verwaltungsauffassung für Unsicherheit

Ein aktuelles Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 18. März 2025 sorgt nun für Verwirrung: Im neuen Abschnitt 14.7a Absatz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) stellt das BMF überraschend klar, dass Kleinunternehmer für die Ausstellung einer E-Rechnung weiterhin die Zustimmung des Rechnungsempfängers benötigen. Diese Regelung steht jedoch im Widerspruch zur ursprünglichen Gesetzesreform, die das Zustimmungserfordernis zum 1. Januar 2025 ausdrücklich aufgehoben hatte.

Kritik vom DStV: Rechtsunsicherheit für Kleinunternehmer

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisierte die Haltung des BMF scharf. In seiner Stellungnahme S 02/25 bezeichnete der Verband die neue Regelung als unnötige Einschränkung, die für zusätzliche Unsicherheit bei betroffenen Unternehmern sorge. Der DStV fordert daher, die betreffenden Sätze im UStAE zu streichen oder zumindest redaktionell zu überarbeiten.

Was bedeutet das für Kleinunternehmer?

Für dich als Kleinunternehmer bedeutet die aktuelle Lage: Auch wer sich freiwillig für die Ausstellung von E-Rechnungen entscheiden, kann auf die Zustimmung des Empfängers angewiesen sein – zumindest solange das BMF seine Verwaltungsauffassung nicht überarbeitet. Bis dahin ist bei der Wahl des Rechnungsformats besondere Vorsicht geboten. Wir halten dich in diesem Ratgeber selbstverständlich über alle weiteren Entwicklungen und möglichen Änderungen auf dem Laufenden. So bist du immer bestens informiert und kannst sicher entscheiden, welches Rechnungsformat für dich in Zukunft am besten passt.

📌 Tipp: Wer als Kleinunternehmer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor dem Versand einer E-Rechnung die Zustimmung seines Kunden einholen – oder vorerst weiterhin auf die erlaubten Alternativen wie PDF oder Papierrechnung setzen.

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