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Ein junger Mann mit dunklen Haaren sitzt an einem runden Holztisch. Er trägt ein blaues Langarmshirt, eine karierte Pyjamahose und flauschige Hausschuhe mit Bommel. Er winkt lächelnd in die Kamera seines Laptops, der auf dem Tisch steht. Neben ihm stehen zwei brennende rote Kerzen und ein Notizbuch. Im Hintergrund sind Symbole für Homeoffice: ein Standortmarker mit einem Haus und ein stilisiertes Laptop-Symbol auf dunkelblauem Untergrund.

Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer für Selbstständige

Die Steuerregeln rund um das Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer haben sich ab 2023 geändert – und das kann für dich als Selbstständiger erhebliche Vorteile bringen. Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und verbessert, und auch für das häusliche Arbeitszimmer gibt es neue steuerliche Erleichterungen. Hier erfährst du, was sich ändert und wie du davon profitieren kannst.

Homeoffice-Pauschale: Dauerhaft und mit höherem Betrag

Bisher war die Homeoffice-Pauschale eine befristete Pandemie-Maßnahme. Doch nun wurde sie verstetigt und verbessert:

  • Pauschale steigt auf 6 Euro pro Tag (statt bisher 5 Euro).
  • Maximale Anzahl der Tage erhöht sich auf 210 pro Jahr (statt 120).
  • Maximaler Steuerabzug steigt damit auf 1.260 Euro jährlich (statt 600 Euro).
  • Kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich, was insbesondere für Selbstständige mit wenig Platz ein großer Vorteil ist.
  • Flexiblere Nutzung: Es ist nun erlaubt, an Homeoffice-Tagen kurz Kunden zu besuchen, solange der überwiegende Teil des Arbeitstages zu Hause stattfindet.
  • Für Selbstständige ohne festen Arbeitsplatz gibt es keine Einschränkungen – sie können jeden Tag als Homeoffice-Tag ansetzen, auch wenn sie zwischendurch auswärts arbeiten.

Achtung: Wer eine doppelte Haushaltsführung hat, kann die Homeoffice-Pauschale nicht nutzen. Außerdem darf sie nicht mit der Pauschale für ein häusliches Arbeitszimmer kombiniert werden.

Neuerungen beim häuslichen Arbeitszimmer

Auch beim klassischen Arbeitszimmer gibt es steuerliche Verbesserungen. Hier waren die Voraussetzungen bisher sehr streng: Es musste sich um einen separaten Raum handeln, der ausschließlich beruflich genutzt wird. Zudem konnten die Kosten nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellte.

Ab 2023 gelten folgende Änderungen:

  • Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr für das Arbeitszimmer
  • Kein anderer Arbeitsplatz mehr erforderlich: Selbst wenn du gelegentlich an einem anderen Schreibtisch arbeitest, kannst du die Pauschale ansetzen.
  • Halbierung der Pauschale möglich: Falls du nur einen Teil des Jahres im Arbeitszimmer arbeitest (z. B. sechs Monate), kannst du anteilig 630 Euro geltend machen.
  • Alternativ können weiterhin die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet. Dazu gehören anteilige Miet-, Heiz- und Renovierungskosten.

Diese neuen Regelungen erleichtern es vielen Selbstständigen, Steuervorteile zu nutzen, selbst wenn sie nicht ausschließlich von zu Hause arbeiten.

Weitere steuerliche Vorteile

Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale und dem Arbeitszimmer gibt es weitere Steuererleichterungen:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um weitere 30 Euro auf 1.230 Euro.
  • Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro (bei Verheirateten von 1.602 Euro auf 2.000 Euro).
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.260 Euro.

Mehr steuerliche Flexibilität für Selbstständige

Die neuen Regelungen sind ein großer Vorteil für Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten. Dank der höheren Homeoffice-Pauschale und der neuen Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer kannst du nun einfacher und umfangreicher Steuervorteile nutzen. Achte darauf, die entsprechenden Arbeitstage gut zu dokumentieren und die beste Option für deine Situation zu wählen.

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