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Eine junge Frau mit dunklen Haaren, die in einem weißen Hemd und einer schwarzen Schürze gekleidet ist, hält ein Tablet und lächelt. Im Hintergrund ist ein Symbol eines Aktenkoffers mit einer Uhr auf einem türkisfarbenen digitalen Musterhintergrund zu sehen.

Minijobs: Aushilfen auf Zeit einstellen

Ob in der Hochsaison, bei plötzlichem Personalausfall oder während der hektischen Vorbereitungen für den Umzug in neue Geschäftsräume – es gibt viele Situationen, in denen junge Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristig zusätzliches Personal benötigen. In solchen Fällen können kurzfristige Aushilfen eine flexible Lösung sein.

Doch Achtung: Auch wer nur für wenige Wochen Unterstützung einstellt, muss sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Lohnabrechnung erheblich vereinfachen – mit pauschaler Lohnsteuer und ohne Sozialversicherungsbeiträge über die Minijob-Zentrale. Die weniger gute Nachricht: Die Regeln sind nicht immer leicht zu durchschauen.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Seit Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro bei monatlich unter Beachtung des Mindestlohns von derzeit 12,82 €. Arbeitgeber zahlen eine Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale, während für den Arbeitnehmer kaum oder keine Sozialabgaben anfallen. Dabei gibt es zwei Arten von Minijobs: den geringfügig entlohnten Minijob mit maximal 556 Euro Einkommen pro Monat und den kurzfristigen Minijob, der auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist, unabhängig vom Verdienst.

Vorteile von Minijobs für Unternehmen

Minijobs bieten zahlreiche Vorteile für kleine Unternehmen und Selbstständige. Sie ermöglichen eine hohe Flexibilität, da Minijobber schnell eingestellt werden können, um kurzfristigen Personalbedarf zu decken. Zudem entstehen durch die Pauschalabgaben oft geringere Kosten im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen. Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale und die Abrechnung ist vergleichsweise einfach. Auch in Stoßzeiten oder für spezielle Aufgaben können Minijobber eine wertvolle Unterstützung sein, wodurch Unternehmen ihren Mitarbeiterpool bedarfsgerecht erweitern können.

Minijobber richtig anmelden und abrechnen

Damit die Beschäftigung rechtssicher erfolgt, müssen einige Punkte beachtet werden. Vor Arbeitsantritt ist eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erforderlich, die über das elektronische Meldeverfahren (SV-Net oder ELSTER) erfolgt. Arbeitgeber müssen eine Pauschalabgabe von etwa 30 % entrichten, die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Steuer und Umlagen beinhaltet. Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Zudem sind Minijobs grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch kann die Pauschalsteuer von 2 % direkt abgeführt werden.

Wichtige arbeitsrechtliche Regelungen

Auch für Minijobber gelten arbeitsrechtliche Vorgaben, die Arbeitgeber beachten müssen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist empfehlenswert, um Rechte und Pflichten beider Seiten klar zu regeln. Er sollte unter anderem Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen festhalten. Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der seit Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Dies bedeutet, dass die monatliche Arbeitszeit so gestaltet werden muss, dass die 556-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Auch der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für Minijobber, wobei die Berechnung anteilig zur Arbeitszeit erfolgt. Nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit besteht zudem Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie an gesetzlichen Feiertagen.

Minijobs effektiv in den Betrieb integrieren

Damit der Einsatz von Minijobbern reibungslos funktioniert, sollten Unternehmen eine gezielte Personalauswahl treffen und motivierte, zuverlässige Mitarbeiter einstellen. Eine strukturierte Einarbeitung hilft den Minijobbern, sich schnell zurechtzufinden und produktiv zu arbeiten. Flexible Einsatzpläne, etwa durch digitale Tools wie WISO MeinBüro Personal oder einfache Schichtpläne, erleichtern die Organisation der Arbeitszeiten und sorgen für einen effizienten Personaleinsatz. Zudem sollten Arbeitgeber darauf achten, die Dokumentationspflichten einzuhalten und Arbeitszeiten genau zu erfassen, um Mindestlohn- und Arbeitszeitvorgaben zu erfüllen.

Diese Angaben und Dokumente müssen Minijobber vorlegen

Die folgenden persönlichen Informationen brauchst du von geringfügig Beschäftigten:

  • Name und Vorname
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnadresse
  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuer-ID
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • eine Erklärung dazu, ob weitere Beschäftigungen vorliegen
  • einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, falls dies gewünscht wird.

Praxistipp: Muster & Checklisten der Minijob-Zentrale

Die Minijobzentrale bietet einige praktische PDF-Vorlagen zum kostenlosen Download an, darunter

  • eine Mustererklärung, mit der Minijobber gegenüber dem Arbeitgeber den Wunsch nach Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erklären können,
  • einen Personalfragebogen, der alle notwendigen Angaben des Minijobbers umfasst.

Ganz wichtig: Solche Unterlagen sollten auf keinen Fall verlorengehen! Bewahre die unterschriebenen Originaldokumente sorgfältig auf.

Vorsicht, Falle!: Wichtige Einzelfragen

Der Aufwand für die Anmeldung und Verwaltung hält sich zwar in Grenzen – trotzdem gibt es eine Menge Stolperfallen:

  • Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine lebenslange Personenkennnummer der Steuerverwaltung mit 11 Ziffern. Man findet sie z. B. auf alten Lohnsteuerbescheinigungen und Steuerbescheiden. Notfalls kann man sie sich vom Bundeszentralamt für Steuer zuschicken lassen. Dafür sollte man vier Wochen einplanen.
  • Die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) behält man ebenfalls ein Leben lang. Sie besteht aus 12 Stellen, darunter das Geburtsdatum und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bei Geburt. Wenn dein Minijobber seine Sozialversicherungsnummer nicht kennt, kannst du stattdessen seinen Geburtsort, den Geburtstag und Geburtsnamen angeben. Das genügt zur Identifizierung für die Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung.
  • Krankenversicherungsschutz: Arbeitgeber müssen ihre Minijobber nicht bei der Krankenversicherung anmelden und bezahlen nur einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag. Nach einem Nachweis über den Krankenversicherungsschutz solltest du trotzdem fragen! Bei gesetzlich Krankenversicherten solltest du auch die Krankenkasse kennen. Diese Angaben benötigst du spätestens ab 2023, weil dann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt wird und Krankmeldungen digital von der Kasse abgerufen werden.
  • Weitere geringfügige Beschäftigungen: Die 450-Euro-Grenze gilt für alle Minijobs zusammengenommen. Andernfalls wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit – und du als Arbeitgeber haftest für die Sozialabgaben. Falls dein Minijobber bereits eine Haupttätigkeit hat, kann er nur eine weitere geringfügige Beschäftigung ausüben. Lass deinen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter eine Erklärung unterschreiben, in der er mögliche weitere Tätigkeiten angibt und sich verpflichtet, neue Zusatzjobs sofort bekanntzugeben!
  • Sofortmeldungen: Die Anmeldung eines neuen Minijobbers erledigst du normalerweise mit der ersten Lohnabrechnung. In bestimmten Branchen (z. B. im Baugewerbe, der Gastronomie oder dem Transportgewerbe) müssen Arbeitgeber jedoch eine Sofortmeldung abgegeben, sobald der Minijobber seine Arbeit aufnimmt. Die detaillierte Branchen-Aufzählung findet sich in 28a Abs. 4 SGB IV. In allen anderen Fällen sollte der Mitarbeiter spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn zur Sozialversicherung gemeldet werden.
  • Während einer laufenden Beschäftigung ist ein monatlicher Beitragsnachweis Pflicht. Er gibt an, wie viel Sozialversicherungsbeiträge in diesem Monat anfallen. Du musst ihn spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats übermitteln. Am drittletzten Bankarbeitstag ist dann die Zahlung fällig.

Minijobs sinnvoll nutzen

Minijobs sind eine hervorragende Möglichkeit für kleine Unternehmen und Selbstständige, um kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Wichtig ist es, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und die Beschäftigung sorgfältig zu organisieren. Mit der richtigen Planung lassen sich Minijobber effizient in den Betrieb integrieren und sorgen für eine flexible, kosteneffiziente Unterstützung.

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