Du planst, neben deinem Vollzeitjob ein Kleingewerbe zu gründen und fragst dich nun, welche Einkommensteuer auf dich zukommt? Keine Sorge: Die Pflichten gegenüber dem Finanzamt sind überschaubar – und es gibt sogar Fälle, in denen deine zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben können.
Kleingewerbe neben Vollzeitjob? Steuer-Entwarnung!
Die guten Nachrichten vorweg:
Zwar musst du dein Gewerbe offiziell anmelden, doch die steuerlichen Hürden sind geringer, als viele denken. Gewerbesteuer wird erst dann fällig, wenn dein jährlicher Gewinn die Grenze von 24.500 Euro übersteigt – ein Wert, den viele nebenberuflich geführte Kleingewerbe gar nicht erreichen.
Auch die Umsatzsteuer musst du nicht fürchten: Entscheidest du dich für die Kleinunternehmer-Regelung, bleibst du von monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verschont. Seit 2025 gilt sogar eine erhöhte Umsatzgrenze von 25.000 Euro (statt bisher 22.000 Euro). Das bedeutet: Selbst wenn dein Nebengewerbe ordentlich läuft, bleibst du in vielen Fällen steuerbefreit von der Umsatzsteuer.
Darüber hinaus ist dein Kleingewerbe nicht ins Handelsregister einzutragen – diese Pflicht betrifft nur größere Unternehmensformen wie Personen- oder Kapitalgesellschaften. Ebenso wenig musst du eine aufwendige doppelte Buchführung einführen. Stattdessen reicht es, wenn du deine Einnahmen und Ausgaben übersichtlich dokumentierst und den daraus resultierenden Einnahmenüberschuss (= Gewinn) einmal jährlich beim Finanzamt meldest.
Unterm Strich sind die steuerlichen Pflichten also überschaubar. Doch eine Abgabe bleibt in jedem Fall: die Einkommensteuer auf deinen Gewinn.