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Selbstständig in Kurzarbeit? Das musst du jetzt wissen.

Kurzarbeit hilft vielen Arbeitnehmern, die finanzielle Einbußen bei vorübergehendem Arbeitsausfall abzufedern. Kurzarbeit bedeutet jedoch auch: Weniger Arbeitszeit, weniger Einkommen, auch wenn ein Teil des Verdienstausfalls über das Kurzarbeitergeld (KUG) ausgeglichen wird. Wie also verhält es sich, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst oder schon selbstständig bist? Welche Regeln gelten für zusätzlichen Verdienst und welche Konsequenzen hat das für dein Kurzarbeitergeld? Diese Fragen beantwortet dir dieser Ratgeber praxisnah und verständlich.

Kurzarbeit im Überblick – das steckt dahinter

Aus Sicht des Arbeitgebers ist Kurzarbeit ein hilfreiches Instrument, um wirtschaftlich schwierige Phasen zu überbrücken. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn vorübergehend weniger Arbeit vorhanden ist – etwa durch Auftragsrückgänge oder äußere Krisen.

Statt Mitarbeitende zu entlassen, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit zeitweise reduzieren. Dadurch sinken die laufenden Personalkosten, denn das Unternehmen zahlt nur noch den Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit. Den Einkommensausfall der Beschäftigten übernimmt zum Teil die Bundesagentur für Arbeit in Form von Kurzarbeitergeld.

Der Arbeitgeber kann so sein eingearbeitetes Fachpersonal im Unternehmen halten und bleibt handlungsfähig, ohne langfristige Kündigungen aussprechen zu müssen. Sobald sich die wirtschaftliche Lage verbessert, lässt sich der Betrieb schnell wieder hochfahren.

Für den Bezug von Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit anzeigen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe richtet sich nach dem Nettoentgelt, das aufgrund der reduzierten Arbeitszeit wegfällt.

Selbstständigkeit & Kurzarbeit

Wenn du während Kurzarbeit parallel zu deinem Arbeitsverhältnisses eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst oder bereits nebenberuflich selbstständig bist, spielt vor allem der Zeitpunkt des Starts deiner Selbstständigkeit eine zentrale Rolle. Grundlage dafür ist § 106 Absatz 3 im Sozialgesetzbuch

Hattest du deine selbstständige Tätigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit, gilt diese Tätigkeit als bestehende Nebentätigkeit. Dann wird das Einkommen daraus i.d.R. nicht auf dein Kurzarbeitergeld angerechnet, selbst wenn du während der Kurzarbeit mehr verdienst als zuvor. Damit hast du als Selbstständiger einen gewissen finanziellen Freiraum, ohne dass dies automatisch zu Kürzungen beim Kurzarbeitergeld führt. Das kann für dich ein wichtiger Baustein sein, um finanzielle Einbußen während der Kurzarbeit abzufedern.

Selbstständigkeit aufnehmen während Kurzarbeit

Beginnst du erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine neue selbstständige Tätigkeit, ändert sich die Rechtslage: Dein zusätzliche Einkommen aus dieser Tätigkeit wird in der Regel bei der Berechnung deines Kurzarbeitergeldes berücksichtigt. Dadurch kann sich dein Anspruch reduzieren oder sogar entfallen, je nachdem wieviel du durch deine Selbstständigkeit verdienst.

Dies hängt damit zusammen, dass durch den zusätzlichen Verdienst dein gesamtes tatsächliches Nettoeinkommen steigt – und das Kurzarbeitergeld nur für den entgangenen Teil gedacht ist.

Rechtliche Pflichten und praktische Hinweise für Selbstständige

Egal ob du schon selbstständig warst oder neu starten willst: deinen Arbeitgeber muss über die Nebentätigkeit informiert sein. Das gilt nicht nur aus arbeitsvertraglichen Gründen, sondern ist auch – im Falle von Kurzarbeit - wichtig für die richtige Berechnung des Kurzarbeitergeldes durch deinen Arbeitgeber.

Manche Arbeitsverträge enthalten spezielle Klauseln zur Nebentätigkeit oder Selbstständigkeit, die du ebenfalls beachten solltest. Ggf. kann der Arbeitgeber eine Zustimmung verlangen – insbesondere, wenn die Tätigkeit in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Selbstständige Tätigkeiten müssen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt angemeldet werden. In Deutschland gilt: Du kannst sowohl angestellt als auch selbstständig tätig sein, musst aber je nach Umfang deiner Tätigkeit Steuern und ggf. zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen.

Das bedeutet:

  • Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt oder als Freiberufler.
  • Krankenversicherung: Je nach Umfang deiner selbstständigen Tätigkeit kann sich deine Versicherungsart ändern.

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Zusammengefasst - deine wichtigsten Takeaways

Kurzarbeit und Selbstständigkeit lassen sich grundsätzlich kombinieren, aber die Konsequenzen für dein Kurzarbeitergeld hängen davon ab, ob deine selbstständige Tätigkeit schon bestand oder du sie erst während der Kurzarbeit aufgenommen hast. Bestehende Tätigkeiten wirken sich meist nicht negativ auf das Kurzarbeitergeld aus, bei neuen Tätigkeiten erfolgt jedoch eine Anrechnung. Zudem solltest du deine Pflichten gegenüber Arbeitgeber, Finanzamt und Krankenkasse beachten, damit du rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite bist.

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