Selbstständigkeit & Kurzarbeit
Wenn du während Kurzarbeit parallel zu deinem Arbeitsverhältnisses eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst oder bereits nebenberuflich selbstständig bist, spielt vor allem der Zeitpunkt des Starts deiner Selbstständigkeit eine zentrale Rolle. Grundlage dafür ist § 106 Absatz 3 im Sozialgesetzbuch.
Hattest du deine selbstständige Tätigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit, gilt diese Tätigkeit als bestehende Nebentätigkeit. Dann wird das Einkommen daraus i.d.R. nicht auf dein Kurzarbeitergeld angerechnet, selbst wenn du während der Kurzarbeit mehr verdienst als zuvor. Damit hast du als Selbstständiger einen gewissen finanziellen Freiraum, ohne dass dies automatisch zu Kürzungen beim Kurzarbeitergeld führt. Das kann für dich ein wichtiger Baustein sein, um finanzielle Einbußen während der Kurzarbeit abzufedern.
Selbstständigkeit aufnehmen während Kurzarbeit
Beginnst du erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine neue selbstständige Tätigkeit, ändert sich die Rechtslage: Dein zusätzliche Einkommen aus dieser Tätigkeit wird in der Regel bei der Berechnung deines Kurzarbeitergeldes berücksichtigt. Dadurch kann sich dein Anspruch reduzieren oder sogar entfallen, je nachdem wieviel du durch deine Selbstständigkeit verdienst.
Dies hängt damit zusammen, dass durch den zusätzlichen Verdienst dein gesamtes tatsächliches Nettoeinkommen steigt – und das Kurzarbeitergeld nur für den entgangenen Teil gedacht ist.
Rechtliche Pflichten und praktische Hinweise für Selbstständige
Egal ob du schon selbstständig warst oder neu starten willst: deinen Arbeitgeber muss über die Nebentätigkeit informiert sein. Das gilt nicht nur aus arbeitsvertraglichen Gründen, sondern ist auch – im Falle von Kurzarbeit - wichtig für die richtige Berechnung des Kurzarbeitergeldes durch deinen Arbeitgeber.
Manche Arbeitsverträge enthalten spezielle Klauseln zur Nebentätigkeit oder Selbstständigkeit, die du ebenfalls beachten solltest. Ggf. kann der Arbeitgeber eine Zustimmung verlangen – insbesondere, wenn die Tätigkeit in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Selbstständige Tätigkeiten müssen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt angemeldet werden. In Deutschland gilt: Du kannst sowohl angestellt als auch selbstständig tätig sein, musst aber je nach Umfang deiner Tätigkeit Steuern und ggf. zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen.
Das bedeutet:
- Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt oder als Freiberufler.
- Krankenversicherung: Je nach Umfang deiner selbstständigen Tätigkeit kann sich deine Versicherungsart ändern.