Per E-Mail Angebot akzeptiert: Vertrag nur in Textform
Manchmal ist es nicht sinnvoll, das Angebot nur mündlich oder in Textform anzunehmen und so einen Vertrag zu schließen. Je nach Auftragsvolumen ist es oft besser, alle Vertragsklauseln genau zu formulieren. Dann hat man einen Vertragstext, der von beiden Seiten eigenhändig auf Papier (Schriftform) oder mit einer elektronischen Signatur („elektronische Form“) unterzeichnet werden kann. Dadurch entsteht mehr Rechtssicherheit.
Unter Umständen fehlen sonst wichtige Regelungen. Oder es gibt Streit, ob das Angebot überhaupt wirksam angenommen wurde.
Angebot annehmen, aber die Bedingungen ändern?
Du willst ein Angebot annehmen, aber dabei die Bedingungen ändern, die im Angebot genannt wurden? Das ist nicht möglich.
Damit machst du stattdessen ein neues Angebot in umgekehrter Richtung. Dein Geschäftspartner kann sich darauf einlassen. Er muss aber nicht.
Umgekehrt ist derjenige, der das Angebot abgegeben hat, an dessen Bedingungen gebunden. Das gilt zumindest innerhalb einer angemessenen Frist. Bis dahin muss er die von ihm selbst angebotenen Vertragsbedingungen akzeptieren, falls du sein Angebot annimmst. Eine Ausnahme stellen Angebote mit Freizeichnungsklauseln dar, wie zum Beispiel „unverbindlich“ oder „freibleibend“.
Wie lange kann man ein Angebot annehmen?
- Ein mündliches Angebot muss man sofort annehmen. Später ist der Anbieter nicht mehr daran gebunden.
- Ein befristetes Angebot ist nur bis zum Ablauf der Frist bindend.
- Selbst ein Angebot ohne Frist ist nicht unbegrenzt bindend.
- Bei einer Formulierung wie „Angebot freibleibend“, „unverbindliches Angebot“ oder „nur solange Vorrat reicht“ ist der Anbieter selbst nicht an sein Angebot gebunden.
Auftragsbestätigung: Nicht notwendig, aber sinnvoll
Nach dem Annehmen des Angebots kann der Auftragnehmer dir als Kunden eine Auftragsbestätigung schicken.
Allerdings hat die Auftragsbestätigung keine rechtliche Funktion. Das ist ein Unterschied zum Angebot selbst und zum Annehmen des Angebots. Der Vertrag kommt auch ohne Auftragsbestätigung zustande.