Du bist gerade dabei zu gründen und fragst dich langsam: Bin ich noch Kleinunternehmer und darf somit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen? Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung eigentlich? Welche Rechtsform ist eigentlich die richtige für mich? Diese Fragen beantworten wir dir gern!
Vorab: Kleinunternehmer ist keine Rechtsform
Gerade wenn es um Rechtsformen geht, werden immer wieder Begriffe gemixt. „Kleinunternehmer“ ist keine Rechtsform, sondern eine Art Sonderstatus beim Finanzamt. In den meisten Fällen sind Kleinunternehmer gleichzeitig Einzelunternehmen! Dies ist jedoch kein Muss. Auch eine GmbH kann theoretisch Kleinunternehmer sein.
Kleinunternehmerregelung: Wer ist "Kleinunternehmer"?
Wer alles beim Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft werden kann ist leicht erklärt. Dafür müssen unabhängig der Rechtsform lediglich zwei Umsatzfaktoren gegeben sein:
- Im zurückliegenden Jahr lag der Umsatz unter EUR 25.000 und
- im laufenden Jahr wird der Umsatz voraussichtlich EUR 100.000 nicht überschreiten.
Du hast richtig gelesen: voraussichtlich! Sollte der der Umsatz für das laufende Jahr doch über EUR 50.000 liegen, musst du dir keine Sorgen machen. Für das laufende Jahr bleibt der Kleinunternehmer-Status bestehen.
Solange du jedoch Jahr für Jahr weniger als EUR 25.000 Umsatz erzielen, darfst du den Status Kleinunternehmer beibehalten. Aber ist das überhaupt ein Vorteil?
Der Vorteil für Kleinunternehmer
Der größte und mit Sicherheit auch wichtigste Vorteil für Kleinunternehmer ist der minimale Verwaltungsaufwand. Dieser kommt unter anderem durch den Wegfall der Umsatzsteuerregelung zustande. Heißt:
- Der Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer ausweisen,
- muss sich daher auch nicht um passende Steuersätze kümmern,
- muss keine Umsatzsteuervoranmeldung machen,
- muss keine Zahllast ans Finanzamt überweisen und
- muss zu Beginn des Folgejahres keine Jahres-Umsatzsteuererklärung abgeben.