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Die Steuerklassen einfach erklärt

Viele Selbstständige gehen davon aus, dass Steuerklassen für sie keine Rolle spielen. Schließlich zahlen sie keine klassische Lohnsteuer auf ein monatliches Gehalt. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Spätestens dann, wenn neben der Selbstständigkeit ein Angestelltenverhältnis besteht, der Ehepartner angestellt ist oder ein späterer Wechsel zwischen Selbstständigkeit und Anstellung erfolgt, gewinnen Steuerklassen spürbar an Bedeutung.

Für Kleinunternehmer, Gründer und Solo-Selbstständige ist es deshalb sinnvoll, das System der Steuerklassen zu verstehen – nicht als reine Arbeitnehmerlogik, sondern als Teil der persönlichen Steuerplanung.

Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 ist der steuerliche Normalzustand. Sie gilt für ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kinder im Haushalt. Auch viele Gründer starten zunächst in dieser Steuerklasse, etwa wenn sie nach dem Studium oder einer Ausbildung den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und parallel noch angestellt sind.

Für Selbstständige ist Steuerklasse 1 vor allem dann relevant, wenn sie ein Angestelltenverhältnis neben dem Unternehmen ausüben oder später wieder in eine Festanstellung wechseln. Der Lohnsteuerabzug erfolgt hier ohne zusätzliche Freibeträge oder familienbezogene Entlastungen. Viele empfinden den Abzug als vergleichsweise hoch – tatsächlich bildet er aber lediglich den Referenzwert, von dem andere Steuerklassen abweichen.

Nach Trennungen, Scheidungen oder dem Ende von Sonderregelungen ist Steuerklasse 1 häufig der „Rückkehrpunkt“. Das kann sich finanziell zunächst nach einem Einschnitt anfühlen, bedeutet aber vor allem eine Neutralisierung der laufenden Abzüge.

Steuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 ist eine gezielte Sonderregelung für Alleinerziehende. Sie greift unabhängig davon, ob jemand angestellt oder selbstständig tätig ist – entscheidend ist die Haushalts- und Betreuungssituation. Für selbstständige Eltern mit zusätzlichem Angestelltenverhältnis kann diese Steuerklasse eine spürbare monatliche Entlastung bringen.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind überwiegend im eigenen Haushalt lebt und Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Gleichzeitig darf keine weitere volljährige Person dauerhaft im Haushalt wohnen. Schon kleine Veränderungen, etwa ein neuer Partner im gemeinsamen Haushalt, können dazu führen, dass der Anspruch entfällt.

Für Selbstständige ist Steuerklasse 2 weniger ein Dauerzustand als eine temporäre steuerliche Unterstützung in bestimmten Lebensphasen. Sie zeigt deutlich, wie stark Steuerklassen an reale Lebensumstände gekoppelt sind – nicht nur an formale Familienstände.

Steuerklasse 3 und 5

Für verheiratete Selbstständige oder Unternehmer mit angestelltem Ehepartner spielt die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 eine zentrale Rolle. Diese Steuerklassen können nicht einzeln gewählt werden, sondern immer nur gemeinsam. Ziel ist es, den laufenden Lohnsteuerabzug innerhalb der Partnerschaft ungleich zu verteilen.

Der höher verdienende Partner erhält Steuerklasse 3 und profitiert von deutlich geringeren monatlichen Abzügen. Der geringer verdienende Partner wird in Steuerklasse 5 eingestuft, was dort zu höheren Abzügen führt. Insgesamt ändert sich an der jährlichen Steuerlast nichts – lediglich die Liquidität im laufenden Jahr verschiebt sich.

Für Unternehmer ist diese Kombination besonders relevant, wenn der Ehepartner angestellt ist und ein deutlich geringeres Einkommen erzielt oder zeitweise gar nicht arbeitet, etwa während einer Elternzeit. In klassischen Alleinverdiener-Konstellationen kann Steuerklasse 3 die monatliche Liquidität deutlich verbessern.

Sobald sich die Einkommensverhältnisse angleichen, verliert diese Kombination jedoch an Sinn. Dann kann es zu hohen Nachzahlungen kommen, wenn die laufenden Abzüge die tatsächliche Steuerlast nicht mehr realistisch abbilden.

Steuerklasse 4

Steuerklasse 4 richtet sich an Ehepaare mit vergleichbaren Einkommen. Sie steht für eine gleichmäßige Verteilung der laufenden Lohnsteuerabzüge und sorgt für planbare Nettogehälter auf beiden Seiten. Für Unternehmerhaushalte mit zwei etwa gleich starken Einkommenssäulen – zum Beispiel selbstständig und angestellt mit ähnlichen Beträgen – ist diese Steuerklasse oft die ruhigste Lösung.

Im Gegensatz zur Kombination 3/5 entstehen hier weniger Liquiditätseffekte und meist geringere Überraschungen bei der Steuererklärung. Steuerklasse 4 eignet sich besonders für Paare, die Stabilität und Berechenbarkeit gegenüber kurzfristigen Netto-Vorteilen bevorzugen.

Steuerklasse 4 mit Faktor: Präziser rechnen, Nachzahlungen vermeiden

Das Faktorverfahren innerhalb der Steuerklasse 4 verfeinert die Berechnung der laufenden Abzüge. Es berücksichtigt das tatsächliche Einkommensverhältnis beider Partner genauer und reduziert so das Risiko größerer Nach- oder Rückzahlungen.

Gerade für Selbstständige mit schwankenden Gewinnen kann das Faktorverfahren sinnvoll sein, wenn der Ehepartner angestellt ist. Die Steuerlast wird realistischer auf das Jahr verteilt, ohne die Grundidee der Gleichbehandlung aufzugeben.

Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 betrifft viele Unternehmer früher oder später – etwa bei einem Nebenjob, einer Übergangsphase oder parallel laufenden Beschäftigungen. Sie greift automatisch für jedes zweite sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis.

In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge berücksichtigt, weshalb der Lohnsteuerabzug besonders hoch ausfällt. Für Selbstständige ist das wichtig zu wissen, da Steuerklasse 6 keine „falsche Einstufung“, sondern eine systembedingte Folge mehrerer Jobs ist. Zu viel gezahlte Steuer wird erst im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen.

Wie stark sich die Lohnsteuer je nach Steuerklasse unterscheidet

Die Unterschiede bei der Lohnsteuer zwischen den einzelnen Steuerklassen sind deutlich – und werden im Alltag vor allem am monatlichen Nettogehalt sichtbar. Je nach Steuerklasse kann der laufende Lohnsteuerabzug spürbar variieren, obwohl sich an der tatsächlichen Steuerlast am Jahresende nichts ändert. Genau diese Diskrepanz führt häufig zu Missverständnissen.

In den Steuerklassen 1 und 4 wird die Lohnsteuer nach einem vergleichbaren Schema berechnet. Beide gelten als „neutrale“ Klassen und führen bei gleichem Bruttoeinkommen zu nahezu identischen Abzügen. Sie bilden den Referenzrahmen, an dem sich andere Steuerklassen orientieren. Wer aus einer dieser Klassen in eine andere wechselt, nimmt die Veränderung deshalb besonders deutlich wahr.

Steuerklasse 3 fällt durch besonders niedrige laufende Abzüge auf. Ursache ist der doppelte Grundfreibetrag, der bei dieser Steuerklasse im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Das monatliche Nettogehalt liegt dadurch deutlich höher. Diese Entlastung ist jedoch keine echte Steuerersparnis, sondern eine zeitliche Vorverlagerung innerhalb des Jahres – vor allem relevant für Ehepaare mit ungleichen Einkommen.

Am anderen Ende des Spektrums stehen die Steuerklassen 5 und 6. Hier werden im laufenden Lohnsteuerabzug keine oder kaum Entlastungsbeträge angesetzt. Entsprechend hoch fällt der monatliche Abzug aus. Besonders Steuerklasse 6 wird häufig als „unfair“ empfunden, betrifft aber ausschließlich zusätzliche Arbeitsverhältnisse und ist systembedingt so ausgestaltet.

Für Selbstständige und Kleinunternehmer ist diese Einordnung wichtig, wenn neben der unternehmerischen Tätigkeit ein Angestelltenverhältnis besteht oder der Ehepartner angestellt ist. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst dann weniger die endgültige Steuerlast, sondern vor allem die monatliche Liquidität. Wer die Unterschiede kennt, kann besser einschätzen, ob hohe Abzüge tatsächlich eine Mehrbelastung darstellen – oder lediglich eine Frage des Zeitpunkts sind.

Ein Beispiel macht es klarer

Wir nehmen für unser Rechenbeispiel an: 

  • 40 Jahre alter Arbeitnehmer
  • Brutto-Monatsgehalt von 3.500 € im Wirtschaftsjahr 2025
  • gesetzlich versicherter Arbeitnehmer
  • ohne Kirchensteuer
  • Krankenversicherungs-Zusatzbetrag von 1,6%
Steuerklasse Lohnsteuer Anteil vom Bruttolohn
1 419,75 € 11,9 %
2 318,41 € 9,1 %
3 124,50 € 3,6 %
4 (mit Faktor 1) 419,75 €  11,9 %
5 794,66 € 22,7 %
6 838,33 €  24,0 %

Für die Berechnung der Lohnsteuer wurde der WISO Steuer Brutto-Netto-Rechner benutzt.

Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?

Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich immer dann, wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spürbar verändern. Steuerklassen sind keine statische Entscheidung, sondern ein Instrument, um den laufenden Lohnsteuerabzug an die aktuelle Lebenssituation anzupassen. Für Selbstständige und Kleinunternehmer ist das besonders relevant, weil Einkommen oft schwanken oder sich Einkommensquellen verschieben.

Typische Anlässe für einen Steuerklassenwechsel sind Veränderungen im Familienstand. Eine Heirat eröffnet erstmals die Wahlmöglichkeit zwischen den Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4 beziehungsweise 4 mit Faktor. Eine Trennung oder Scheidung führt dagegen häufig zurück in Steuerklasse 1 oder – bei Alleinerziehenden – in Steuerklasse 2. Auch nach einer Verwitwung endet eine steuerliche Sonderphase irgendwann automatisch, sodass ein Wechsel notwendig wird.

Ebenso entscheidend sind Änderungen bei den Einkommensverhältnissen. Wenn sich das Verhältnis zwischen zwei Einkommen innerhalb der Ehe deutlich verschiebt, kann die bisherige Steuerklassenkombination unpassend werden. Besonders bei der Kombination 3/5 besteht das Risiko, dass zu geringe laufende Abzüge zu hohen Nachzahlungen führen, sobald sich die Einkommen angleichen. In solchen Fällen ist ein Wechsel zu Steuerklasse 4 oder zum Faktorverfahren häufig sinnvoller.

Für Selbstständige spielt zusätzlich der Übergang zwischen Anstellung und Unternehmertum eine Rolle. Wer ein Angestelltenverhältnis aufnimmt, beendet oder parallel zur Selbstständigkeit ausübt, sollte prüfen, ob die aktuelle Steuerklasse noch zur tatsächlichen Einkommensstruktur passt. Auch bei Nebenjobs oder zeitlich überlappenden Beschäftigungen kann Steuerklasse 6 vorübergehend relevant werden.

Steuerklassen und Selbstständigkeit: Warum der Überblick zählt

Grundsätzlich gilt: Ein Steuerklassenwechsel verändert nicht die Höhe der Einkommensteuer am Jahresende, kann aber die monatliche Liquidität deutlich beeinflussen. Wer regelmäßig prüft, ob die gewählte Steuerklasse noch zur eigenen Situation passt, vermeidet unnötige finanzielle Engpässe und Überraschungen bei der Steuererklärung. Für Selbstständige und Kleinunternehmer, deren Einkommen ohnehin schwankt, kann die passende Steuerklasse entscheidend dafür sein, wie entspannt das Jahr finanziell verläuft.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist jederzeit möglich, sobald sich Lebens- oder Einkommensverhältnisse ändern. Wer hier bewusst steuert, vermeidet unnötige Nachzahlungen und nutzt die vorhandenen Spielräume sinnvoll.

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