Was steckt hinter dem neuen Bürokratieabbau-Gesetz?
Mit dem Gesetz streicht oder vereinfacht der Gesetzgeber verschiedene Vorgaben in der Gewerbeordnung, der Makler- und Bauträgerverordnung und weiteren Rechtsvorschriften.
Das Ziel: Unternehmen sollen weniger Zeit und Geld für Vorgaben aufwenden, die aus Sicht des Gesetzgebers nicht mehr notwendig sind.
Gerade kleine Unternehmen und Selbstständige können von weniger Dokumentation und kürzeren Verwaltungsverfahren profitieren. Die einzelnen Änderungen betreffen jedoch unterschiedliche Branchen und treten teilweise zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Änderung |
Gilt seit |
Was bedeutet das für dich? |
| Erweiterte Genehmigungsfiktion |
24. Juli 2026 |
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben gilt die Erlaubnis grundsätzlich nach drei Monaten als erteilt, wenn die Behörde nicht entscheidet. |
| Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfällt |
24. Juli 2026 |
Makler müssen die bisher gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung nicht mehr erfüllen. |
| Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter bleibt |
unverändert |
Für Wohnimmobilienverwalter besteht die gesetzliche Weiterbildungspflicht weiterhin. |
| Nationales Heizungslabel entfällt |
30. Juli 2026 |
Bezirksschornsteinfeger müssen das Label bei älteren Heizungsanlagen nicht mehr anbringen. |
Genehmigungsfiktion: Nach drei Monaten kann eine Erlaubnis als erteilt gelten
Für viele Selbstständige kann eine ausstehende behördliche Erlaubnis ein Problem werden. Solange eine Entscheidung fehlt, lassen sich Investitionen, Aufträge oder der Start einer neuen Tätigkeit häufig nur schwer planen.
Die sogenannte Genehmigungsfiktion soll solche Wartezeiten begrenzen.
Grundsätzlich gilt seit dem 24. Juli 2026: Entscheidet die zuständige Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Erlaubnis als erteilt.
Was bedeutet das für deinen Betrieb?
Die Regel kann dir mehr Planungssicherheit geben. Du weißt bereits bei der Antragstellung, dass das Verfahren nicht unbegrenzt offenbleiben soll.
Das kann zum Beispiel relevant sein, wenn du:
- ein erlaubnispflichtiges Gewerbe aufnehmen möchtest,
- eine neue gewerbliche Tätigkeit planst,
- Investitionen von einer behördlichen Erlaubnis abhängig machst oder
- bereits Aufträge für die geplante Tätigkeit vorbereitest.
Wichtig: Die Genehmigungsfiktion ist keine pauschale Erlaubnis, jeden Gewerbebetrieb nach drei Monaten automatisch aufzunehmen. Im Gesetz bestehen Ausnahmen. Prüfe deshalb bei deinem konkreten Antrag, ob die Regel tatsächlich greift.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfällt
Eine besonders deutliche Änderung betrifft Immobilienmakler.
Seit dem 24. Juli 2026 müssen sie die bisher gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung nicht mehr absolvieren. Damit entfallen auch damit verbundene Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Nach Angaben der Bundesregierung soll allein diese Änderung die Branche um rund 44,9 Millionen Euro pro Jahr entlasten.
Was ändert sich konkret für Immobilienmakler?
Der Wegfall betrifft die gesetzliche Weiterbildungspflicht. Damit reduziert sich der organisatorische Aufwand rund um vorgeschriebene Schulungen.
Für deinen Arbeitsalltag kann das bedeuten:
- weniger verpflichtende Weiterbildungsstunden,
- weniger Nachweise gegenüber Behörden,
- weniger Dokumentationsaufwand und
- geringere Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass fachliche Weiterbildung keine Rolle mehr spielt. Gerade bei Änderungen im Immobilien-, Vertrags- oder Steuerrecht bleibt aktuelles Fachwissen im Berufsalltag wichtig. Die Entscheidung über passende Weiterbildungen liegt nun stärker bei dir.