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Bürokratieabbau-Gesetz: Das ändert sich 2026 für Selbstständige

Weniger Dokumentationspflichten, schnellere Entscheidungen bei Gewerbeerlaubnissen und neue Regeln für Immobilienmakler: Seit Juli 2026 gelten mehrere Änderungen, mit denen Unternehmen von Bürokratie entlastet werden sollen.
Besonders relevant sind die neuen Vorgaben für erlaubnispflichtige Gewerbe, Immobilienmakler und das Schornsteinfegerhandwerk. Wir zeigen dir, was sich geändert hat, seit wann die neuen Regeln gelten und worauf du weiterhin achten musst.

Auf die Schnelle: Was bringt der Bürokratieabbau 2026?

Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz wurde am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung der gewerblichen Wirtschaft von gut 55 Millionen Euro.

Für Selbstständige und Unternehmen sind vor allem drei Änderungen wichtig:

  • Schnellere Gewerbeerlaubnisse: Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag, greift grundsätzlich die Genehmigungsfiktion.
  • Keine gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler: Seit dem 24. Juli 2026 entfällt die entsprechende Pflicht für Makler.
  • Kein Nationales Heizungslabel mehr: Bezirksschornsteinfeger müssen seit dem 30. Juli 2026 ältere Heizungsanlagen nicht mehr mit dem Label versehen.

Die Änderungen gelten allerdings nicht pauschal für alle Selbstständigen. Entscheidend ist, in welchem Gewerbe du tätig bist und welche Vorschriften auf deinen Betrieb zutreffen.

Was steckt hinter dem neuen Bürokratieabbau-Gesetz?

Mit dem Gesetz streicht oder vereinfacht der Gesetzgeber verschiedene Vorgaben in der Gewerbeordnung, der Makler- und Bauträgerverordnung und weiteren Rechtsvorschriften.

Das Ziel: Unternehmen sollen weniger Zeit und Geld für Vorgaben aufwenden, die aus Sicht des Gesetzgebers nicht mehr notwendig sind.

Gerade kleine Unternehmen und Selbstständige können von weniger Dokumentation und kürzeren Verwaltungsverfahren profitieren. Die einzelnen Änderungen betreffen jedoch unterschiedliche Branchen und treten teilweise zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Änderung Gilt seit Was bedeutet das für dich?
Erweiterte Genehmigungsfiktion 24. Juli 2026 Bei erlaubnispflichtigen Gewerben gilt die Erlaubnis grundsätzlich nach drei Monaten als erteilt, wenn die Behörde nicht entscheidet.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfällt 24. Juli 2026 Makler müssen die bisher gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung nicht mehr erfüllen.
Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter bleibt unverändert Für Wohnimmobilienverwalter besteht die gesetzliche Weiterbildungspflicht weiterhin.
Nationales Heizungslabel entfällt 30. Juli 2026 Bezirksschornsteinfeger müssen das Label bei älteren Heizungsanlagen nicht mehr anbringen.

Genehmigungsfiktion: Nach drei Monaten kann eine Erlaubnis als erteilt gelten

Für viele Selbstständige kann eine ausstehende behördliche Erlaubnis ein Problem werden. Solange eine Entscheidung fehlt, lassen sich Investitionen, Aufträge oder der Start einer neuen Tätigkeit häufig nur schwer planen.

Die sogenannte Genehmigungsfiktion soll solche Wartezeiten begrenzen.

Grundsätzlich gilt seit dem 24. Juli 2026: Entscheidet die zuständige Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Erlaubnis als erteilt.

Was bedeutet das für deinen Betrieb?

Die Regel kann dir mehr Planungssicherheit geben. Du weißt bereits bei der Antragstellung, dass das Verfahren nicht unbegrenzt offenbleiben soll.

Das kann zum Beispiel relevant sein, wenn du:

  • ein erlaubnispflichtiges Gewerbe aufnehmen möchtest,
  • eine neue gewerbliche Tätigkeit planst,
  • Investitionen von einer behördlichen Erlaubnis abhängig machst oder
  • bereits Aufträge für die geplante Tätigkeit vorbereitest.

Wichtig: Die Genehmigungsfiktion ist keine pauschale Erlaubnis, jeden Gewerbebetrieb nach drei Monaten automatisch aufzunehmen. Im Gesetz bestehen Ausnahmen. Prüfe deshalb bei deinem konkreten Antrag, ob die Regel tatsächlich greift.

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfällt

Eine besonders deutliche Änderung betrifft Immobilienmakler.

Seit dem 24. Juli 2026 müssen sie die bisher gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung nicht mehr absolvieren. Damit entfallen auch damit verbundene Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Nach Angaben der Bundesregierung soll allein diese Änderung die Branche um rund 44,9 Millionen Euro pro Jahr entlasten.

Was ändert sich konkret für Immobilienmakler?

Der Wegfall betrifft die gesetzliche Weiterbildungspflicht. Damit reduziert sich der organisatorische Aufwand rund um vorgeschriebene Schulungen.

Für deinen Arbeitsalltag kann das bedeuten:

  • weniger verpflichtende Weiterbildungsstunden,
  • weniger Nachweise gegenüber Behörden,
  • weniger Dokumentationsaufwand und
  • geringere Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass fachliche Weiterbildung keine Rolle mehr spielt. Gerade bei Änderungen im Immobilien-, Vertrags- oder Steuerrecht bleibt aktuelles Fachwissen im Berufsalltag wichtig. Die Entscheidung über passende Weiterbildungen liegt nun stärker bei dir.

Achtung: Für Wohnimmobilienverwalter gelten andere Regeln

Wenn du neben der Immobilienvermittlung auch als Wohnimmobilienverwalter tätig bist, musst du genau unterscheiden.

Die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt bestehen. Der Bundestag hat sich im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich dafür entschieden, diese Vorgabe beizubehalten.

Bist du sowohl Immobilienmakler als auch Wohnimmobilienverwalter, entfällt die Pflicht deshalb nicht vollständig. Für deine Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter musst du die geltenden Weiterbildungsvorgaben weiterhin beachten.

Nationales Heizungslabel: Pflicht für Schornsteinfeger entfällt

Eine weitere Entlastung betrifft das Schornsteinfegerhandwerk.

Seit dem 30. Juli 2026 müssen Bezirksschornsteinfeger das sogenannte Nationale Heizungslabel nicht mehr an älteren Heizungsanlagen anbringen.

Das Label wurde 2017 eingeführt. Es sollte Eigentümern zeigen, wie energieeffizient ein älterer Heizkessel arbeitet, und einen Anreiz zum Austausch ineffizienter Anlagen schaffen.

Eine Evaluation zeigte jedoch, dass die angestrebten Effekte deutlich hinter den ursprünglichen Zielen zurückblieben. Deshalb wurde die Kennzeichnungspflicht abgeschafft.

Für Schornsteinfegerbetriebe entfallen damit sowohl das Anbringen des Labels als auch damit verbundene Verwaltungsaufgaben. Die Bundesregierung rechnet mit einer zusätzlichen Entlastung von rund zehn Millionen Euro jährlich.

Bedeutet das Ende des Heizungslabels auch das Ende der Heizungsförderung?

Nein. Das Nationale Heizungslabel und die staatliche Förderung für den Austausch oder die Modernisierung von Heizungen sind unterschiedliche Themen.

Der Wegfall der Kennzeichnungspflicht bedeutet daher nicht, dass Fördermöglichkeiten automatisch entfallen.

Wenn du eine Heizungsanlage erneuern möchtest, solltest du die aktuell geltenden Förderbedingungen separat prüfen. Förderprogramme, Voraussetzungen und Fördersätze können sich ändern.

Was solltest du als Selbstständiger jetzt prüfen?

Auch wenn das Gesetz mehrere Pflichten reduziert, solltest du nicht davon ausgehen, dass sämtliche Vorgaben automatisch für deinen Betrieb entfallen.

Eine kurze Prüfung hilft dir dabei, die Änderungen richtig einzuordnen.

1. Prüfe, ob dein Gewerbe betroffen ist

Nicht jede Änderung gilt für jede selbstständige Tätigkeit. Besonders relevant sind die neuen Regeln für erlaubnispflichtige Gewerbe, Immobilienmakler und Schornsteinfeger.

2. Unterscheide zwischen verschiedenen Tätigkeiten

Übst du mehrere Tätigkeiten aus, können unterschiedliche Regeln gelten. Das zeigt sich besonders deutlich bei Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern.

3. Dokumentiere wichtige Anträge weiterhin sauber

Auch bei einer Genehmigungsfiktion solltest du nachvollziehen können, wann dein vollständiger Antrag bei der Behörde eingegangen ist und welche Unterlagen du eingereicht hast.

4. Prüfe weitere Pflichten unabhängig vom neuen Gesetz

Der Bürokratierückbau hebt nur bestimmte Vorgaben auf. Steuerliche, handelsrechtliche oder andere branchenspezifische Pflichten können weiterhin bestehen.

Typische Fehler beim Umgang mit den neuen Regeln

„Nach drei Monaten darf ich jedes Gewerbe automatisch starten.“

So pauschal stimmt das nicht. Für die Genehmigungsfiktion gelten gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen. Prüfe deshalb deinen konkreten Fall, bevor du aufgrund des Fristablaufs tätig wirst.

„Als Immobilienverwalter muss ich mich nicht mehr weiterbilden.“

Das ist falsch. Die Abschaffung betrifft Immobilienmakler. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Weiterbildungspflicht bestehen.

„Das Heizungslabel fällt weg, also gibt es keine Heizungsförderung mehr.“

Auch das ist ein Missverständnis. Die Kennzeichnung alter Heizgeräte und die Förderung einer neuen Heizung sind voneinander getrennte Regelungen.

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Gesetzliche Vorgaben kannst du nicht vermeiden. Bei deinen internen Abläufen kannst du jedoch dafür sorgen, dass Dokumente, Rechnungen und Geschäftsdaten nicht zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

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Fazit: Weniger Pflichten, aber genau hinschauen

Das Gesetz zum Bürokratierückbau reduziert seit Juli 2026 mehrere konkrete Pflichten für Unternehmen. Immobilienmakler müssen keine gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Weiterbildungen mehr absolvieren, bei erlaubnispflichtigen Gewerben wurde die Genehmigungsfiktion ausgeweitet und Bezirksschornsteinfeger müssen keine Nationalen Heizungslabel mehr anbringen.
Für dich ist entscheidend, nicht nur auf die allgemeine Entlastung zu schauen. Prüfe, welche Regel tatsächlich für deine Tätigkeit gilt und welche Pflichten weiterhin bestehen. So kannst du den neuen Spielraum nutzen, ohne wichtige Vorgaben zu übersehen.

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